Wenn Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an den EA. (Ermittelungsausschuß Gorleben)
| Absender: Manfred Mustermann Musterstr. 11 11111 MusterStadt
Polizeidirektion Lüneburg 21312 Lüneburg Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Das Auskunftsbegehren bezieht sich außer auf die bei Ihnen gespeicherten Daten einschließlich Film- und Bildaufnahmen, insbesondere auf die an die PI Lüneburg (EG Castor) weitergegebenen Daten sowie auf die polizeilichen Dateien NIVADIS (Vorgangsbearbeitungssystem Polizei), die GESA-Dateien, die Datenbanken POLAS, APIS und INPOL, der Platzverweisdatei, sowie besondere polizeiliche Da-teien (Gewalttäter links, Castor etc.), sowie auf die Weiterleitung der Daten an alle sonstigen in Frage kommenden nationalen und internationalen Behörden, Ämter und Polizeidienststellen. Auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 19.05.2005 (Az.: 3 A 249/03) wird verwiesen. Hierin wurde festgestellt, dass sie zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Der Auskunftsanspruch ist das notwendige Pen-dant und ein Annex zu dem hierauf aufbauenden eventuellen Löschungsanspruch (z.B. nach § 32 NdsSOG oder §§ 19a, 12a VersG). Nach vollständiger Auskunft beantrage ich sodann die Löschung dieser Daten. Ich bitte um die Übersendung einer Löschungserklärung an mich sowie an alle Stellen, an die Daten weitergeleitet wurden. Mit freundlichen Grüßen |
Bearbeitet am: 30.11.2005/ad