| Aufgrund der rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen und Einkesselungen bei den
vorangegangenen Castortranporten wurde in einer ganzen Reihe von Rechtsbrüchen durch die Polizei Urteile gesprochen. Lesen Sie bitte dazu die Artikel in der Gorleben Rundschau Nr. 3/2005. Es gibt also ein neues Betätigungsfeld für alle Betroffenen! Die JuristInnen haben für die Betroffenen einen Vordruck erarbeitet, den Sie sich als html-Seite ansehen können oder als herunterladen können.
An die Polizeidirektion Lüneburg Postfach 2240 21312 Lüneburg [Datum]
Schadensersatz für rechtswidrige Freiheitsentziehungen [Ort der Freiheitsentziehung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 22.02.2005 (Az. 3 A 128/02), sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 07.03.2005 (Az.: 22 W 7/05), die Ihnen ja sicher bekannt sind. In beiden wurde festgestellt, dass eine Ingewahrsamnahme aus einer Demonstration heraus ohne vorherige Auflösung einer Demonstration rechtswidrig ist. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist endgültig und ist auf meinen Fall übertragbar.
[zutreffendes ausfüllen, unzutreffendes streichen] Auch ich habe mich am ...... (alle Kessel, z.B. Hitzacker freie Schule 2002, Grippel Strasse 2003, Laase 2003; vor 2002 ist verjährt, aber versuchen kann mans ja mal...) an einer nicht aufgelösten Demonstration beteiligt und bin dann in Gewahrsam genommen worden. Ich habe.... Stunden im Polizeikessel verbracht, .... Stunden im Gefangenentransporter und ... in einer Zelle in der Gesa. ... Stunden habe ich nichts zu essen bekommen, ... Stunden nichts zu trinken. Ich wurde nicht rechtlich belehrt, mir wurde das telefonieren verweigert. Außerdem wurde ich folgendermaßen schikaniert:
Aufgrund dieses Sachverhaltes hat sich die Bezirksregierung Lüneburg als Verantwortliche für den Einsatz der Polizei schadensersatzpflichtig gemacht. Als Rechtsnachfolgerin der Bezirksregierung haften Sie für diesen Sachverhalt.
Mir sind durch die rechtswidrige Freiheitsentziehung folgende materielle Schäden entstanden:
Ich fordere Sie daher auf,..... Euro Schadensersatz sowie ....Euro Schmerzensgeld als Genugtuung für die Verletzung meines Freiheitsgrundrechts zu zahlen
Richtwert für Schadensersatz:
Bitte schicken Sie mir über die genannte Summe bis zum [zwei Wochen ab Absendung des Briefes] einen Verrechnungsscheck. / überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Außerdem bitte ich Sie um Mitteilung, welche Daten Sie aufgrund dieser rechtswidrigen Freiheitsentziehung über mich gespeichert haben und an welche Stellen Sie diese Daten weitergegeben haben. Sodann bitte ich um Löschung dieser Daten und um Übersendung einer Löschungsbestätigung an mich sowie an die Stellen, an die Sie die Daten weitergegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen, Anmerkungen zum Vordruck: Das im Vordruck zitierte URteil ist der Hamburger OLG Oldenburg, 20.05.88, VersR 91, 306: einwüchige Freiheitsentziehung durch LG Karlruhe, 31.10.2001, Az.: 2 O 203/01: 35-minütige Freiheitsentziehung LG Marbug, 19.07.1995, VersR 95, 1199: wegen fehlerhafter GUtachten
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Bearbeitet am: 26.04.2005/ad