
vom 14.03.1998
"Atomwirtschaft muß den Schutz des "Castor"-Transports mitbezahlen"
Die Kosten für die Polizeieinsätze sind nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Interesse
Von Gerhard Bökel
| GASTBEITRAG 19 der 20 deutschen Atomkraftwerke sind noch am Netz. Eigentlich ein Wunder. Hatte doch die Atomwirtschaft für den Weiterbetrieb eine große Zahl von Atommülltransporten für unverzichtbar erklärt. Die Möglichkeit der Zwischenlagerung in den Atomkraftwerken seien erschöpft und die weitere Stromerzeugung hänge von freien Kapazitäten ab, die wiederum nur durch den Transport des Mülls ins Emsland gesichert seien. Aber tatsächlich hat es in den letzten beiden Jahren ganze drei Castortransporte gegeben. Nun will die zuständige Gesellschaft für Nuklearservice bis zur Jahrhundertwende 95 Behälter transportieren. Selbst bei der inzwischen erprobten Bündelung von sechs Behältern in einem Zug wären das 16 Transporte in nur noch drei Jahren. Ich prognostiziere: So viele Behälter werden nicht transportiert. Eine wundersame Fügung hat es möglich gemacht, daß vor der Niedersachsenwahl kein Transport mehr durchgeführt wurde, und auch künftig wird nur transportiert, wenn es opportun ist. Ein Schurke, der vermutet, daß es bei allem Chaos in der Entsorungspolitik zielgerichtete Absprachen zwischen bestimmen Repräsentanten aus Politik und Atomwirtschaft gibt. Ein Konzept für die Zwischenlaäerung gibt es hingegen nicht und erst recht keines für die Endlagerung. So wird der Atommüll weiterhin von einem Zwischenlager ins andere kutschiert. Dabei würde ein nachvollziehbares Konzept auch die Akzeptanz für Transporte erhöhen. Denn Atomkraftgegner wissen ebenso wie Befürworter: Der Müll muß irgendwann (end)gelagert werden. Da
ist es schon ebenso grotesk wie bezeichnend, daß auf
Antrag Hessens ausgerechnet die Innenministerkonferenz
eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die ein Gesamtkonzept
wenigstens für die Transporte erarbeiten sollte. Die
Polizeiminister hatten sich dieses Themas natürlich
nicht angenommen, weil sie bei sich eine originäre
Zuständigkeit gesehen haben, sondern weil die
Bundesregierung und die Atomwirtschaft in starrer
Blockade verharren. In der Zwischenzeit wird ein neuer Castortransport geplant. Nach Gorleben steht jetzt auch Ahaus zur Verfügung. Die Probleme der Länder stehen erneut auf der Tagesordnung: Wie können die Lasten für den gewaltigen Polizeieinsatz, den ein Castortransport verursacht - zuletzt rund 111 Millionen Mark - gerecht verteilt werden? Diese Summe auf die geplanten Transporte hochgerechnet, macht einen schwindelig. Inzwischen haben sich die Innenminister allerdings zumindest darauf verständigt, sich gegenseitig materiell und personell zu unterstützen und dafür auf Kostenerstattung zu verzichten - ein kleiner Fortschritt. Parallel zu Überlegungen über die Lastenverteilung muß der Verursacher, nämlich die Atomwirtschaft, am Polizeischutz der Castortransporte finanziell beteiligt werden. Der Bund hat nach meiner Auffassung die Möglichkeit, im Atomgesetz eine Regelung über eine angemessene Kostenerhebung und -verteilung zu treffen, zum Beispiel indem er die Länder ermächtigt, für den Castoteinsatz Gebühren zu erheben. Der Staat bringt mit der Sicherung der Castortransporte eine Leistung, die nicht nur im öffentlichen Interesse liegt, sondern auch im wirtschaftlichen, mithin privaten Interesse der Atomwirtschaft: Die Stromerzeuger jonglieren mit Milliardenumsätzen und haben sich ausgerechnet, daß für sie die Zwischenlagerung in Gorleben oder Ahaus die preiswerteste Entsorgung ist. Die Kosten für die Sicherung der Atomtransporte müssen sich auch in den betriebs- und volkswirtschaftlichen Betrachtungen über den Preis des Atomstroms niederschlagen. Es kann auf Dauer nicht sein, daß diese Milliarden zu Lasten aller sozialisiert werden und die Energieversorger tönen, wie billig doch der Atomstrom ist. Nun wird gerne argumentiert, nicht vom Castortransport, sondern von den Störern ginge die Gefahr aus. Sollten die doch bezahlen. Das ist bei näherem Hinsehen in dieser Absolutheit nicht zutreffend. Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Die Gewaltbereitschaft der militanten Castorgegner ist unerträglich und Hakenkrallenanschläge sind Totschlagsversuche; auch Gewalt gegen Sachen wie Fahrkartenautomaten ist durch nichts zu rechtfertigen! Aber selbst wenn neben der Strecke kein Demonstrant zu sehen ist, muß die Polizei für den Eventualfall Tausende Beamtinnen und Beamte einsetzen, um einen Castor zu sichern. Einen solchen Transport kann man nicht unbewacht fahren lassen, genauso wie man sich kein Atomkraftwerk ohne Zaun vorstellen kann, beides wäre sträflicher Leichtsinn. Der Castortransport an sich verursacht bei der Polizei Kosten - dieser Kostenanteil muß den Betreibern in Rechnung gestellt werden. Unabhängig von der Beteiligung der Atomwirtschaft an den Kosten muß weiterhin geklärt werden, wie die Lasten zwischen den Bundesländern verteilt werden. Eine nationale Aufgabe erfordert nationale Solidarität. Es wäre zum Beispiel sinnvoll, daß in Süddeutschland ein Zwischenlager errichtet wird, um lange Transporte zu reduzieren. Auf der anderen Seite kann es auch nicht sein, daß die norddeutschen Bundesländer unisono erklären, keine Häfen für mögliche Castortransporte auf dem Seeweg bereitzustellen, auch wenn das den Landweg um viele hundert Kilometer verkürzt. Der Heilige Sankt Florian ist der Schutzpatron der Feuerwehr, nicht der Seefahrt. Gerhard Bökel (SPD) ist hessischer Innenminister |
Bearbeitet am: 16.03.1998/ad