
vom 14.02.1998
BGH bestätigt Urteil nach Blockade in Würgassen
"Castor"-Gegner
müssen zahlen
| Von Ursula Knapp KARLSRUHE, 13. Februar. Zwei Umweltschützern der Organisation Greenpeace, die sich an Blockadeaktionen gegen "Castor"-Transporte beteiligt haben, sind rechtskräftig wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revisionen der beiden Angeklagten, eine Frau und ein Mann, zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Paderborn rechtskräftig (AZ.- 4 StR 428197). Die
Angeklagten hatten sich 1996 an einer Blockadeaktion auf
dem Verbindungsgleis zwischen dem Atomkraftwerk
Würgassen und dem öffentlichen Schienennetz der
Bundesbahn beteiligt. Ein Stahlkasten war auf den
Schienen so befestigt worden, daß er die Gleise,nicht
beschädigte, aber auch nicht entfernt werden konnte. Die
Blockierer streckten ihre Arme in den Stahlkasten, um den
Transport an der Weiterfahrt zu hindern. Als die Aktion
am zwölften Tag ausgeweitet Das Landgericht Paderborn verurteilte die Angeklagten wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung. Der 4. Strafsenat des BGH bestätigte das Urteil in vollem Umfang. In der Begründung heißt es, Sachbeschädigung liege nicht erst bei einer Beschädigung der Schienen, sondern auch dann vor, wenn die Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt werde. Der Tatbestand der Sachbeschädigung sei damit erfüllt. Die Angeklagten hätten in strafbarer Weise versucht, die Verantwortlichen zum Unterlassen des Transports zu nötigen. Auf das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit könnten sie sich nicht berufen: Allerdings kann ihnen nicht abgesprochen werden, sich ernsthaft um ein gewichtiges Anliegen der Allgemeinheit bemüht zu haben", so der Senat. Die Demonstrationsfreiheit schütze nur friedliche Veranstaltungen. Als solche könne die Aktion nicht angesehen werden. |
Bearbeitet am: 25.02.1998/ad