Gorleben Rundschau


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APRIL

2003

Ausgabe 2

  Inhalt:

Gorlebener Atomanlagen:

"Hohes Gefährdungspotential"

Mit Unverständnis hat die BI Umweltschutz zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch nach dem Beginn der Irak-Invasion von
offizieller Seite keine Stellungnahmen zur Gefährdung für das Gorlebener Zwischenlager zu erhalten waren. Es kann nicht
angehen, dass sich Behörden mit dem Argument, die Bevölkerung nicht zu beunruhigen, bzw. Terroristen nicht auf
potentielle Ziele hinzuweisen, aus der Verantwortungslosigkeit stehlen. In Gorleben stehen mittlerweile 32 Behälter mit
hochgefährlichem Atommüll.

Allein das Radioaktivitätspotential eines einzigen Castor-Glaskokillen-Behälters würde, bei flächendeckender Verteilung,
ausreichen, um eine Fläche von 100.000 km2 mit einer spezifischen Aktivität wie in den Sperrgebieten um Tschernobyl zu
verseuchen. Für die an den AKW-Standorten entstehenden Zwischenlager sind deutlich höhere Sicherheitsanforderungen
vorgesehen als in der Gorlebener Leichtbau-Halle. Dennoch gibt es noch nicht einmal offizielle Planungen oder Gelder für
den Katastrophenschutz. Analysen zur Gefährdung, die von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) und der
Reaktorsicherheits-Kommission (RSK) vorgenommen wurden, bleiben als "Geheim" vor der Öffentlichkeit verschlossen.

Wir stellen fest, dass die Bevölkerung im Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht erst seit dem Kriegsbeginn zutiefst
beunruhigt ist. Denn dass ein "hohes Gefährdungspotential" tatsächlich vorhanden ist, zeigt die Kreisverwaltung in einem
Beschlussvorschlag zum "Regionalen Raumordungsprogramm", wo sie feststellt: "Das Zwischenlager und die
Pilotkonditionierungsanlage für radioaktive Abfälle haben ein Kernkraftwerken annähernd vergleichbares
Gefährdungspotential", es lasse sich "nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass radioaktive Stoffe mit hohem
Gefährdungspotential bei einem Flugzeugabsturz freigesetzt werden".

Aufgrund von Einwänden des Bundesverkehrsministeriums ist dieser Zusatz nicht im Komplex "Katastrophenschutz, zivile
Verteidigung" niedergeschrieben, sondern findet nunmehr im Abschnitt "Militärische Verteidigung" Platz: "Bei Tiefflügen
im Umkreis von 1,5 km um das Zwischenlager und die Pilotkonditionierungsanlage für radioaktive Abfälle, ca. 1,5 km
südwestlich von Gorleben, ist eine Sicherheitsmindesthöhe von 2000 Fuß einzuhalten", entsprechend den für
Kernkraftwerke vorgeschriebenen Mindesthöhen, heißt es im neuen Satzungstext.

Dass nun auch noch just am Tage des Kriegsbeginns von der Gorlebener Brennelement-Lagergesellschaft BLG für den
Herbst weitere CASTOR-Transporte aus La Hague ins Wendland angekündigt werden, beweist erneut den
menschenverachtenden Zynismus, mit dem sich die Atomindustrie gegenüber der Bevölkerung verhält.


DAS LETZTE KAPITEL

Von Erich Kästner

Am 12. Juli des Jahres 2003
lief folgender Funkspruch rund um die Erde:
dass ein Bombengeschwader der Luftpolizei
die gesamte Menschheit ausrotten werde.

Die Weltregierung, so wurde erklärt, stelle fest,
daß der Plan, endgültig Frieden zu stifften,
sich gar nicht anders verwirklichen läßt,
als alle Beteiligten zu vergiften.

Zu fliehen, wurde erklärt, habe keinen Zweck.
Nicht eine Seele dürfte am Leben bleiben.
Das neue Giftgas krieche in jedes Versteck.
Man habe nicht einmal nötig, sich selbst zu entleiben.

Am 13. Juli flogen von Boston eintausend
mit Gas und Bazillen beladene Flugzeuge fort
und vollbrachten, rund um den Globus sausend,
den von der Weltregierung befohlenen Mord.

Die Menschen krochen winselnd unter die Betten.
Sie stürzten in ihre Keller und in den Wald.
Das Gift hing gelb wie Wolken über den Städten.
Millionen Leichen lagen auf dem Asphalt.

Jeder dachte, er könne dem Tod entgehen.
Keiner entging dem Tod und die Welt wurde leer.
Das Gift war überall. Es schlich wie auf Zehen.
Es lief die Wüsten entlang. Und es schwamm übers Meer.

Die Menschen lagen gebündelt wie faulende Garben.
Andere hingen wie Puppen zum Fenster heraus.
Die Tiere im Zoo schrien schrecklich, bevor sie starben.
Und langsam löschten die großen Hochöfen aus.

Dampfer schwankten im Meer, beladen mit Toten.
Und weder Weinen noch Lachen war mehr auf der Welt.
Die Flugzeuge irrten mit tausend toten Piloten,
unter dem Himmel und sanken brennend ins Feld.

Jetzt hatte die Menschheit endlich erreicht, was sie wollte.
Zwar war die Methode nicht ausgesprochen human.
Die Erde war aber endlich still und zufrieden und rollte,
völlig beruhigt, ihre bekannte elliptische Bahn.

Dieses Gedicht stammt aus dem Jahre 1930 !!!


Anmerkung der Castro-Nix-Da Redaktion:
siehe auch die EJZ Artikel
18.01.2003 Engagiert als soziale Gegenmacht - Werner-Holtfort-Preis für die Anwälte Ulrike Donat und Dieter Magsam
18.01.2003 Zur Person: Werner Holtfort

Rede von Ulrike Donat zur Verleihung des Holtfort-Preise anlässlich der Veranstaltung "Endlagerung der Grundrechte?" am 16.1.03 in Platenlaase

Mein Einsatz wäre nicht möglich ohne den Rückhalt und die Unterstützung der vielen engagierten Menschen aus dem Wendland, nicht ohne die Unterstützung durch meine Kollegen und die meiner Tochter Lena, die schon als kleines Kind immer zurückgesteckt hat, wenn es "gegen den Castor" ging. Mein spezieller Dank gilt zuallerst den Frauen vom Ermittlungsausschuß und ihrer häufig unsichtbaren Arbeit, außerdem all den Aktiven aus der Bürgerinitiative, der Bäuerlichen Notgemeinschaft, den Ortsgruppen usw. für ihren 25-jähren Einsatz und ihren nie erlahmenden Mut. Für die kollegiale und menschliche Unterstützung danke ich all den Anwälten aus dem Gorleben-Arbeitskreis, insbesondere Thomas Hauswaldt, Dieter Magsam und Willi Achelpöhler.

Ich habe in letzer Zeit oft keine Lust mehr auf die frustrierenden Aktenberge der Gorleben-Akten und die sinnlosen Gespräche mit jungen Polizeibeamten auf der Straße, die mich über gesetzliche Vorschriften belehren wollen. Dann denke ich an all die engagierten Menschen hier, die zu Freunden geworden sind, und die jedes Mal wieder ihren Kopf auf der Straße hinhalten für die Zukunft unserer Kinder und gegen diese wahnsinnige Technik.

Ich denke an all die Kinder, die hier aufgewachsen sind mit dem inzwischen regelmäßigen Ausnahmezustand. Kinder, die schon als Erstklässler fragen mußten: "warum ist hier so viel Polizei, warum ist der Castor gefährlich" - und die jetzt als Jugendliche Bespitzelung auf dem Schulweg und Besetzung ihrer Schule erfahren müssen, und all die, die dennoch fröhlich, gewaltfrei und entschieden schon mit 14, 15 Jahren eigenständig demonstrieren gehen. So viele wurden stundenlang rechtswidrig eingesperrt, eingeschüchtert und manche auch mißhandelt (zuletzt bei den Ereignissen in der Freien Schule Hitzacker) - diese Jugend verdient nicht nur unseren Respekt, sondern auch unser Engagement, auch wenn wir manchmal müde sind, nach all den Jahren.

Diese Preisverleihung kommt zu einer Zeit, in der ich zunehmend am Sinn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Polizei- und Versammlungsrecht zweifele. Anders als Dieter Magsam kann ich nicht auf all die Freisprüche verweisen, sondern nur auf eine lange Liste ablehnender und vieler verzögerter und unerledigter Gerichtsentscheidungen. Jeder Millimeter Rechtsstaatlichkeit im Versammlungsrecht oder bei polizeilichen Freiheitsentziehungen wird uns erst gewährt, nachdem Berge von Akten produziert sind - erhalten wir in Verfahrensfragen Recht, werden dennoch unsere Anträge aus anderen Gründen abgewiesen.

Positive Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte gab es nur bei den ersten Castor-Transporten, 1994 bis 1996, obwohl doch seitdem die Gründe für die Ablehnung der Transporte und der Atomtechnik wegen undichter Behälter und Terrorgefahr viel gewichtiger geworden sind. Die "kleinen" Erfolge sind unsichtbar versteckt im veränderten Umgang mit Menschen und Akten, aber nicht plakativ zu finden in klaren Richterentscheidungen.

Statt Offenheit für die Besorgnis der Bevölkerung und Lust an ungebärdiger Demokratie zur Korrektur offensichtlich verfehlter Politikentscheidungen erlebe ich eine Entwicklung hin zum Verschwinden des Rechtsstaates, zu Verschwinden der bürgerlichen Freiheitsrechte und selbst eine Aufhebung der Gewaltenteilung. Diese Entwicklung hat trotz der Diskussion um die Europäische Grundrechtscharta Parallelen in der globalen Entwicklung, die von Wirtschaftsinteressen und Militär auch gegen die Interessen der Bevölkerung weltweit beherrscht wird. Schöne neue globalisierte Welt.

Die Polizei versucht hier das Geschehen auf der Straße und in den Gerichten zu beherrschen, indem sie allgemeine und individuelle sog. Gefahrenprognosen durch ihre sehr eingeschränkte repressive Brille produziert. Kaum ein Gericht in den letzten Jahren setzt dem irgendwelche Grenzen. Anders als die Rechtsradikalen waren wir selbst beim Bundesverfassungsgericht erfolglos.

Auch jede polizeiliche Freiheitsentziehung ist nach Gesetz und Verfassung von einem Richter zu überprüfen. Jeder Castor-Transport ist mit Massenfestnahmen aus nichtigem Anlaß verbunden. Während die höchstrichterliche Rechtsprechung seit 1996 einen umfassenden Grundrechtsschutz durch die Gerichte propagiert und die konstitutive Bedeutung der Richterentscheidung bei Freiheitsentziehungen betont, zeigen die örtlichen Gerichte ein "dickes Fell" und beziehen keine Position gegen Polizeiübergriffe. Nach meiner Kenntnis blieben hier alle nachträglich angestrengten Gerichtsverfahren auf Überprüfung dieser Massenfreiheitsentziehungen und gegen die Mißachtung des Richtervorbehaltes bisher erfolglos. Akten verschwinden im Keller, die Verfahren werden verzögert, selten bekommen wir in Verfahrensfragen Recht, nicht aber in der Sache.

Selbst die Verhandlungen mit Polizisten auf der Straße, die früher lebendig waren und manchen Konflikt beilegen konnten, sind heute nur noch frustrierend. Jeder Polizist, der eigentlich etwas zu entscheiden hätte, läuft heute zum Bulli und fragt über Funk die Anweisungen der obersten Einsatzleiter ab. Die Polizei versucht auch, die Information in den Medien zu verzerren und zu beherrschen - leider ist dies zu oft erfolgreich.

Meine Motivation wird immer wieder neu gespeist aus der Lebendigkeit der Bewegung auf der Straße, der Erfahrung von Zusammenhalt und Solidarität und der Verantwortung für all meine Lieben und die nachfolgenden Generationen. Ich danke Euch allen, Euch Mutigen, Unermüdlichen und Friedfertigen.

Recht haben - Recht bekommen: das war schon immer zweierlei. In der schönen neuen globalisierten Welt rangieren Profitinteressen vor allen anderen Werten. Dies sehen wie wir nicht zuletzt an der aktuellen Kriegsgefahr. Recht, Freiheit und Demokratie gab es noch nie von oben - Recht und Demokratie werden immer auf der Straße erobert. Nehmen wir uns die Freiheit. Das Land und die Welt gehören den Lebendigen.


Anmerkung der Castro-Nix-Da Redaktion:
siehe auch:

Urteilsbegründung

Niederlage für AKW-Betreiber

Web-Adresse "castor.de" bleibt bei Atomkraftgegnern

Im seit über zwei Jahren schwelenden Streit um die Rechte an der Internet-Domain "www.castor.de" haben sich die
Atomkraftgegner am 18.2.03 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm endgültig durchsetzen können: Deren nicht nur während der CASTOR-Transporte ins Wendland millionenfach aufgerufene Web-Adresse muss nicht an die Atombehälter- Hersteller der GNS (Gesellschaft für Nuklearservice) bzw. deren Tochter GNB (Gesellschaft für Nuklearbehälter) herausgegeben werden. In einer Berufungsverhandlung schmetterte das OLG Hamm einen entsprechenden Antrag der Behälterbauer ab, wie die Beklagten jetzt mitteilten. Nach der Entscheidung darf von den CASTOR-Gegnern weiter auf ihrer bekannten Web-Adresse über die politische Auseinandersetzung mit der Atomenergie informiert werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Obwohl bislang noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, hat sich das Gericht nicht den Behauptungen der klagenden GNS anschließen mögen, die Atomkraftgegner würden mit ihrer Domain die Vertriebsaktivitäten der Behälterhersteller beeinträchtigen. Im Verfahren wurde vielmehr offensichtlich, dass die Klägerin tatsächlich kein wirtschaftliches Interesse an der strittigen Domain hatte und das Verfahren letzten Endes dem Zweck diente, "castor.de" als eine etablierte Informationsplattform der Anti-AKW-Bewegung auf eine weniger prominente Stelle im World Wide Web zu verdrängen.

Die klagende GNS hatte dem Gericht im Januar Kundenlisten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass der Markt für Castor-Behälter sehr klein und geschlossen ist. Sie konnte in Deutschland gerade einmal sechs Kunden benennen. Recherchen der Beklagten kamen zu dem Ergebnis, dass immerhin fünf von diesen sechs Kunden entweder direkt oder indirekt (als Tochterunternehmen von Gesellschaftern) zum Gesellschafterkreis der Klägerin gehören. Im Klartext bedeutet das, dass die Klägerin in Deutschland gerade einmal einen Kunden außerhalb ihrer eigenen Konzernstruktur vorweisen konnte.

Auch in Bezug auf die Behauptung der Klägerin, sie habe mit "Castor" eine "berühmte Marke" im Sinne der Marken- Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (zur Erläuterung: eine "berühmte Marke" ist gegeben, wenn ein Bekanntheitsgrad der Marke und des Produktes in der Gesamtbevölkerung von "deutlich mehr als 80 %" gegeben ist und das Produkt sich "einer besonderen Wertschätzung" erfreut), hat das Gericht eine Beweiserhebung nun doch für nicht erforderlich erachtet, weil es hierfür bereits an der erforderlichen "Alleinstellung" bzw. "Einmaligkeit" fehle.

Die Beklagten hatten recherchiert und festgestellt, dass in Deutschland 25 Marken eingetragen sind, die das Wort "Castor" enthalten. Entsprechend ist nicht ersichtlich, dass die für die Klägerin eingetragene Marke die erforderliche Alleinstellung für sich beanspruchen kann.

"Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Hamm diejenigen Domain-Inhaber, die von ihren politischen Kommunikationsrechten Gebrauch machen und stellt klar, dass der "Markt der Meinungen" im Internet nicht automatisch dort an seine Grenzen stößt, wo geschäftliche Interessen (ob vorgeschoben oder tatsächlich) berührt sind", kommentiert der Rechtsanwalt der Atomkraftgegner, Meison Amer aus der Hamburger Societät Hauswaldt und Bollmeyer.

Auch die Betreiber der Web-Seiten sind erleichtert. Ging es doch nicht ausschließlich um den etablierten Domain-Namen, sondern auch um viel, viel Geld. Allein die Gerichts- und Anwaltskosten wären beim festgesetzten Streitwert von damals angesetzten 50.000 DM kaum aufzubringen gewesen. Weiter wollte das Gericht noch ein Gutachten eines Meinungsforschungs-Instituts einholen, um die These der "berühmten Marke" verifizieren zu lassen. Veranschlagte Kosten: 15.000 Euro. Für die klagende GNS nur ein Griff in die Portokasse der steuerfreien Milliarden- Rücklagen der Atomindustrie, ein entsprechender Gerichtskosten-Vorschuss wurde daher diskussionslos überwiesen.

"Für uns hätte ein anderer Prozessausgang einen möglichen persönlichen Ruin bedeuten können", stellen die ehrenamtlich arbeitenden Atomkraftgegner fest. "Das jahrelange Gerichtsverfahren hat schon ganz schön an unseren Nerven gezerrt", so der "castor.de"- Webmaster Albert Doninger aus dem Wendland. "Aber auch wenn dieser Erfolg nur wieder ein kleiner "Nadelstich" ins Mark der Atomindustrie" sei, so wie die vielen kleinen Aktionen während der CASTOR-Transporte, beweise man immer wieder: "Wir stellen uns überall quer, sind stur, unberechenbar.

Gemäß der Parole der Bäuerlichen Notgemeinschaft:

'Niemals aufgeben'!"

OLG Hamm 9 U136/021


Süschendorf-Prozess

Berufungsverfahren vor dem Landgericht Lüneburg aus der Sicht des Komitees für Grundrechte und Demokratie

Von Ingrid und Werner Lowin

Im Vergleich zu dem großen Medieninteresse im Frühjahr 2001 an den Protestaktionen gegen den CASTOR-Transport nach
Gorleben und dabei vor allem an der Betonblock-Aktion in Süschendorf stand das jetzige Berufungsverfahren vor dem Landgericht Lüneburg gegen vier Atomkraftgegner ganz im Schatten drohender Kriegsgefahr, wirtschaftlicher Verunsicherung und nicht zuletzt des parallel in Hamburg stattfindenden weltweit ersten Prozesses im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September.

Das vorausgegangene erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Lüneburg hatte mit der jahrzehntelangen Praxis gebrochen, nach der Sitzblockaden niemals als Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) abgeurteilt worden sind, und stellte durch die Verbindung zu der "Katalogstraftat" des allseits bekannten § 129a StGB letztlich friedlich Demonstrierende unter den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Auf der anderen Seite hat sich Staatsanwalt Vogel als Vertreter der Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, mit seinem Antrag, die Angeklagten und damit auch all die zukünftigen Nachahmungs"täter" durch Freiheitsstrafen abzuschrecken, nicht durchsetzen können und ist ebenfalls in Berufung gegangen.

Ein Prozess voller "Frag-würdigkeiten":

* Bei der Zeugenbefragung gab es einen Fahrdienstleiter, der sich erst nach Androhung von Beugehaft und Vorhalt seiner erstinstanzlichen Äußerungen ein wenig an die damalige Situation auf dem Stellwerk in Lüneburg erinnern konnte. Deutlich wurde aber, dass auch im Stellwerk der BGS entsprechend vertreten war und dass ­ trotz bereits erheblicher Verspätung bei Ankunft des Zuges in Lüneburg - einem "Gefangenenzug" für die eingleisige Strecke der Vorrang gegeben wurde. Da der Lokomotivführer einen besonderen Fahrbefehl mit Hinweis auf mögliche Personen im Gleis bekommen hatte, stellte er nach Ankunft des "Gefangenenzuges" das Signal auf Grün.

* Weiterhin gab es einen BGS-Beamten, der neben anderen die entscheidende Strecke auf der Lok mitfuhr und in ständiger Kommunikation mit der in einem Wagon mitfahrenden Führungsstelle und dem BGS-Streckenschutzes den Lokomotivführer anwies, zu halten bzw. dann bis direkt an die auf dem Gleis sichtbaren BGS-Beamten heranzufahren.

* Ein weiterer Zeuge, ein BGS-Beamter, der als Leiter des technischen Zuges aus Bayreuth mit auf dem Castor-Zug fuhr und für die Beseitigung erwarteter Hindernisse verantwortlich war, äußerte sich mit Respekt vor der Durchführung dieses Demonstrationsaktes, die keine sonst "übliche Ankettaktion" war. Er bestätigte auch, dass ohne die Personen im Gleisbett der Zug ungehindert den durch den Betonblock eher noch stabilisierten Streckenabschnitt hätte passieren können.

* Neben diesen und anderen Zeugen gab es bereits am zweiten Verhandlungstag aber auch einen BGS-Beamten, der als Angehöriger des BGS-Doku-Trupps in Süschendorf vor Ort war, jetzt aber in der letzten Reihe fleißig mitschrieb und ­ und jetzt wird es mehr als frag-würdig ­ sich in der Pause auffallend lange mit dem nachfolgenden Zeugen vom BGS "unterhalten" hat. Seine Aussage, er habe sich freigenommen und sei ausschließlich privat im Gerichtssaal, steht im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der BGS eine eigene politische Einschätzung zur "Süschendorf-Aktion" geschrieben hat und wie bei der Lüneburger ICE-Aktion ­ gesetzeswidrig - verdeckte Ermittler einsetzt, in einem ganz besonderen Licht.

* Das besondere Vorgehen des BGS wurde aber auch deutlich, wenn ein "sprengstoff-verdächtiger Gegenstand" für den BGS Anlass war, die auf den Gleisen Liegenden zum Weggehen aufzufordern, nicht aber den CASTOR-Zug in "Sicherheit" zu bringen, und es sich letztlich dabei um einen alten am Baum befestigten Kassettenrekorder gehandelt hat.

* Aussagen des Lokführers und vor allem eines Vertreters der Nuclear Cargo Service (NCS) bestätigten die Einschätzung, dass es sich bei dem CASTOR-Transport eben nicht um "öffentlichen Verkehr" ­ dafür war die Strecke schon Tage vorher gesperrt - , sondern vielmehr um einen staatlich inszenierten und verantworteten Transport handelte.

* Die Geschichte der Entstehung der NCS wurde leider ohne Nennung des damaligen Transnuklear-Skandals wiedergegeben, der ja eigentlich Anlaß gewesen ist, die Verantwortung für Atomtransporte vor 15 Jahren der Bundesbahn als einem Staatsunternehmen ­ was sie dann nicht mehr lange war - zu übertragen.

* Weitere Beweisanträge der Verteidigung wurden gegenstandslos, weil das Gericht es für wahr annahm, dass es wohl zu keiner Zeit eine polizeiliche Auflösung gegeben habe. Diese ist aber auch bei verbotenen Versammlungen erforderlich, um ihnen den besonderen Schutz des Grundrechtes (Artikel 8) zu entziehen.

* Erschreckend war dagegen das Demonstrationsverständnis der Staatsanwaltschaft, die die Aktion als eine "geschlossene Veranstaltung" definierte und zwar u.a. mit der Begründung, es fehlten Transparente, und es hätten andere Personen nicht hinzukommen können.

* Zu diesem Zeitpunkt erschien der Prozess ­ auch dem Vorsitzenden Richter Mumm ­ "entscheidungsreif", wenn nicht die Staatsanwaltschaft auf die Vorladung der zur Tatzeit 16jährigen Marie St. als Zeugin bestanden hätte und zum anderen ein Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen notwendig geworden wäre.

* Einer der drei Richter, der als Schöffe nicht den juristischen Sachverstand des Berufsrichters hat, wohl aber gleichberechtigt "Erfahrungen aus seiner beruflichen Tätigkeit und seinem sozialen Umfeld" in die Urteilsfindung einbringen soll, ist als Elektriker langjährig bei der HEW beschäftigt. Dass die HEW als einer der größten Atomstromproduzenten ein unmittelbares wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse an einer möglichst reibungslosen Durchführung gerade des damaligen CASTOR-Transportes wegen seiner "Türöffnerfunktion" für neue Transporte von Brennelementen ins Ausland hatte, lässt sich wohl nicht zurückweisen. Abgelehnt worden ist der Befangenheitsantrag ­ nach einer Erklärung des Schöffen - aber trotzdem ­ u.a. mit dem Hinweis des Vorsitzenden, dass der Schöffe als Elektriker niemals in einem AKW gearbeitet habe und eine "gestandene Persönlichkeit" sei, und sich eben nicht in einem Loyalitätskonflikt befinden würde.

* Die auf hartnäckiges Drängen der Staatsanwaltschaft vorgeladene Zeugin, Frau St., bezog sich auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, das ihr dann auch gerichtlich bestätigt worden war. Allerdings wurde bei Erörterung des Zeugnisverweigerungsrechts (§55 StPO) mehr als deutlich, dass es sich bei dem § 316b StGB um eine "Katalogstraftat" des § 129a StGB handelt und eine rechtswirksame Verurteilung als Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen terroristischen Vereinigung begründet.

* Auch die Vorladung und Aussage des Richters aus dem nicht öffentlichen Jugendgerichtsprozess vom Oktober des vergangenen Jahres ergab keine weiteren Erkenntnisse, die die Staatsanwaltschaft offensichtlich dringend brauchte, damit sie im Blick auf den Zeitpunkt des Angekettetseins der Angeklagten über ein Stadium einer bloßen Vermutung hätte hinauskommen können.

* Trotzdem hielt die Staatsanwaltschaft im abschließenden Plädoyer ihre Anklage wegen Nötigung (§240 StGB) aufrecht und unterstellte den Angeklagten in einer abenteuerlichen Interpretation Gewalt und Verwerflichkeit ihres Tuns. Auch brauche es kein "Nötigungsopfer" zu geben, entscheidend sei, dass der Zug nicht weiterfahren konnte.

* Seine Anklage nach § 316 b StGB (Störung öffentlicher Betriebe) stützte er auf eine sehr frag-würdige Interpretation von "Öffentlichem Betrieb", der für die Strecke ja gerade über einen längeren Zeitraum ausgeschlossen worden war, da die Strecke für den CASTOR-Transport als eine staatlich gelenkte Aktion gebraucht wurde.

* Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, die in den sog. Blockadeverfahren nachweislich mit dem Bundeskriminalamt zusammenarbeitet, machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass hier ein politischer Prozess geführt werden sollte und dass die Forderung des Innenministers Schily nach harter Bestrafung der "Täter von Süschendorf" nicht wirkungslos geblieben ist. Die zur Bewährung geforderten Freiheitsstrafen zwischen sechs und neun Monaten sollten ­ und das wurde unmissverständlich ausgeführt ­ der Abschreckung und Generalprävention dienen. Eine Bewährungszeit von zwei bzw. sogar drei Jahren sollte mutige und phantasievolle Atomkraftgegner politisch kaltstellen.

* Dieses Plädoyer, das aus Verfahrensgründen (ein Angeklagter war zeitweise ohne entsprechende Verteidigung) sogar zweimal, an zwei verschiedenen Tagen, vorgetragen worden war, war ­ nach einheitlicher Auffassung der Verteidiger - eine deutliche "Kriegserklärung", die der "Widerstand so nicht verdient hat". Erstmalig wurden Freiheitsstrafen gefordert, während in den vorausgegangenen Jahrzehnten das Verweilen auf der Schiene lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldandrohung gewesen ist. Vergleichbare demonstrative Blockadeaktionen wurden zwar verfolgt, aber die Verfahren später eingestellt.

* Dieser Herausforderung stellten sich die vier Anwälte, RA Lemke, RA Kalek, RA Plener und RA Magsam, durch hervorragende Plädoyers, in denen sie deutlich machten, dass es eben einen Unterschied zwischen Menschen und Betonplatten auf den Schienen gebe, dass das Verhalten der Angeklagten weder etwas mit Gewalt, noch mit Verwerflichkeit zu tun hat, dass es die Polizei (BGS) war, die die Transportherrschaft hatte, und es sich somit eben nicht um einen "öffentlichen Verkehr" handeln konnte und dass die Versammlung bis zu ihrer (nicht erfolgten) Auflösung unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes gestanden hat.

* Gleichzeitig wurde noch einmal unterstrichen, dass es während der CASTOR-Tage einen großen (grund)rechtsfreien Raum gebe, in denen sich die Atomstaat-Vision von Robert Jungk realisiert, in dem durch großräumige Versammlungsverbote, Polizeisperren, willkürliche Platzverweise und Ingewahrsamnahmen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ad absurdum geführt wird. Die Angeklagten hätten deshalb und gerade auch im Blick auf eine sensationsorientierte Presse und eine Öffentlichkeitsarbeit der Polizei, die kleinere Aktionen des Protestes möglichst vor der Öffentlichkeit ausschließen wollte, völlig angemessen reagiert und eben diese Demonstrationsform gewählt.

* In abschließenden Erklärungen wiesen die Angeklagten in zwei Statements noch einmal darauf hin, dass sie diese Protestform gerade wegen ihrer Gewaltlosigkeit ausgesucht haben und dass man gerade in einem durch die Staatsanwaltschaft politisierten Prozess auch unsere gegenwärtige gesellschaftliche Realität wahrnehmen müsse, einer Gesellschaft mit vielen ungelösten und verdrängten Problemen. Darauf aufmerksam zu machen und für einen notwendigen Meinungsbildungsprozess Lösungsansätze aufzuzeigen ist das Ziel dieser Protestaktion gewesen.

* So war es nur konsequent, dass bei der Urteilsverkündung Schülerinnen in dem immer gut besetzten Zuhörerraum ein Transparent entfalteten mit der Aufschrift: "Kriminell ist die Atomindustrie ­ Angeklagt wird der Widerstand!"

Im abschließenden Urteil wurden die Angeklagten zwar vom Vorwurf der Nötigung (§240 StGB) freigesprochen, aber nach § 316b StGB (Störung öffentlicher Betriebe) zu 35 bzw. 40 Tagessätzen, also einer Zahlung - den finanziellen Verhältnissen entsprechend - zwischen 350 Euro und 1155 Euro, verurteilt.

Ein sicher ernst gemeinter den Angeklagten gegenüber ausgesprochener Respekt des Richters, ein Hinweis darauf, dass vielleicht in zweihundert Jahren ihr Engagement ganz anders gesehen werden könnte, seine unmissverständliche Aussage, dass die Angeklagten eben keine Kriminellen seien, und die deutliche Rückweisung der Staatsanwaltschaft, die eine achtenswerte politische Gesinnung durch ein überhöhtes Strafmaß brechen wollte, täuschen nicht darüber hinweg, dass es in diesem Prozess um mehr gegangen ist, als eine strafrechtliche Bewertung der vier Angeklagten.

Dieses Urteil ist ein Schritt auf dem Weg einer schleichenden Grundrechtsunterhöhlung.

Es zeigt, dass die Richter die besondere rechtliche Gesamtsituation nicht kennen oder nachvollziehen können, dass sie eine Vorstellung von Demonstrationen haben, die spätestens seit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts 1985 zum Brokdorf-Urteil als antiquiert angesehen werden muss:

"...Dieser Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen. Es gehören auch solche mit Demonstrationscharakter dazu, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird."

Dass solche "plakativen oder aufsehenerregenden Meinungskundgaben" den Alltag "stören", ist wohl jedem deutlich. Warum sollten aber die Bahnstrecken als geheiligter Raum per se von diesem Grundrecht ausgenommen werden? Gerade im Blick auf die "Deutsche Eisenbahn" und ihre Leistungen für Krieg und Hollocaust ist eine umfassende "Säkularisierung" "höchste Eisenbahn"!

Die Angeklagten wollen durch eine sicher erneute Berufung nicht "ihren eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen", sondern sie nehmen die ungeheuren Belastungen weiterer Prozesstage auf sich, weil sie erkannt haben, um was es eigentlich bei diesem Prozess geht. Einer der Angeklagten formulierte es in seinem Schlussstatement so:

"Unsere Verantwortung für alle anderen, die solche Aktionen machen, und auch für die demokratische Kultur liegt darin, uns gegen eine Verurteilung mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen."

So haben Prozessverlauf und das Urteil des Landgerichts Lüneburg gezeigt, dass nicht nur unsere (auch finanzielle) Solidarität mit den Angeklagten gefordert ist, sondern dass der gesamte Widerstand und alle sozialen Bewegungen kriminalisiert werden sollen ­ sicher ein Grund mehr, auch in Zukunft die "Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch zu nehmen" ­ und damit auch das Grundgesetz vor solchen und anderen Aushöhlungen zu bewahren.

Rückfragen bei: Ingrid und Werner Lowin. 29496 Klein Gaddau Nr. 6. Tel. 05849 971165 oder i.w.lowin@gmx.de

Der Prozess ist teuer! Spendenkonto: Ermittlungsausschuss Gorleben, Kto.-Nr. 129 45 300, Volksbank Clenze, BLZ 258 619 90, Stichwort: "Prozesskostenhilfe Süschendorf"

Trotz allem gilt: Angeklagt sind nur einige, gemeint sind wir alle...


Gorleben-Gegner scheitern mit ihrer Verfassungsbeschwerde

OLG Celle korrigiert im Gegenzug die Rechtssprechung

Unzulässige Eingriffe in das Versammlungsrecht, einen fehlenden effektiven Rechtsschutz und massive Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hatte die Hamburger Rechtsanwältin und frischgebackene Holtfort-Preisträgerin Ulrike Donat dazu bewogen, in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einzureichen (siehe Gorleben Rundschau 1/2003). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Annahme Mitte Dezember allerdings verweigert ­ wie üblich ohne Kommentierung.

Fünf Jahre lang hat Donat für zwei Mandanten, die Anfang März 1997 beim zweiten Castortransport nach Gorleben
zusammen mit weiteren 565 Demonstranten stundenlang in Quickborn von der Polizei eingekesselt wurden, dafür gestritten, die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen im Nachhinein feststellen zu lassen. Das Verfahren wurde von Instanz zu Instanz hin- und hergeschoben. Dabei seien fundamentale Fehler unterlaufen, von einem effektiven Rechtsschutz könne nicht die Rede sein, argumentierte die Anwältin gegenüber dem höchsten Gericht.

Dass die Weigerung des BVerfG, die Verfassungsbeschwerde anzunehmen, nicht zu Frust auf Seiten der streitbaren Anwältin geführt hat, liegt daran, dass am 13. Januar der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle einer Klage zu einem ähnlich gelagerten Fall stattgegeben hat. Der Betroffene wollte mit seiner Klage im Nachhinein festgestellt wissen, dass seine Ingewahrsamnahme rechtswidrig war. Er war Teilnehmer einer Straßenblockade im November 2001 in Splietau. Rund 100 Menschen hatten sich an der Aktion beteiligt. Die Polizei hatte zunächst Platzverweise erteilt, der Atomkraftgegner befolgte die Anweisungen nicht und wurde gemeinsam mit zwei anderen Teilnehmern in Gewahrsam genommen.

Mit diesem Urteil wird die bisherige Rechtsauffassung der Gerichte völlig revidiert, unterstreicht Wolfgang Ehmke (BI). Die Richter des OLG verweisen nämlich auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BVerfG vom 5. Dezember 2001 (2 BVR 527/99). Das höchste Gericht hatte darin ausgeführt, "der Freiheitsverlust eines Betroffenen durch Inhaftierung indiziere eine Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen". In jeder Lage des Verfahrens müsse "die Möglichkeit des Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung gegeben sein. "Damit ist ein wesentlicher Kritikpunkt unserer Verfassungsbeschwerde, die fehlende Rechtssicherheit bei einer polizeilichen Maßnahme, erfüllt", kommentiert Ulrike Donat. Das beharrliche Arbeiten vor Gericht habe sich in diesem Punkt endlich ausgezahlt, freut sich die Anwältin.

Das Urteil wird weitreichende Folgen bei weiteren Castortransporten haben, sind sich die Gorleben-GegnerInnen sicher. Die Polizei werde stärker als bisher kontrolliert, wenn auch nach einer Polizeiaktion Betroffene auf der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens beharren können. Eine Entscheidung über die anfängliche Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung wurde ­ so die bisherige Praxis- immer dann verweigert, wenn die Feilassung auf einer richterlichen Entscheidung beruhte.

Aktenzeichen: 17 W 40/02 OLG Celle, 1 T 60/02 Landgericht Lüneburg


Platzverweise unrechtmäßig

Castor-BGS-Beamter muß in Fortbildung

Im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Castor-BGS-Beamten vom November letzten Jahres liegt der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg jetzt eine schriftliche Stellungnahme des Grenzschutzpräsidiums West vor.

Anläßlich des Reformationstages wollten zehn SchülerInnen am 31.10. auf den Gleisen eines Bahnübergangs bei Dannenberg einen Text verlesen. Einer Aufforderung von BGS-Beamten die Gleise wieder zu verlassen, kamen die Jugendlichen umgehend nach. Trotzdem wurde die Gruppe, der Jüngste war 12 Jahre alt, zwei Stunden festgehalten und ihre Personalien aufgenommen. Der dieses Prozedere leitende PM L., gegen den die Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde, verhängte obendrein Platzverweise und Aufenthaltsverbote 50 m seitlich der Bahnanlagen im Bereich Dannenberg und "aller relevanten Castor-Transportstrecken" für die folgenden 16 Tage. Bis zur voraussichtlichen Ankunft des Catortransports im Gorlebener Zwischenlager. Die in der Beschwerde gerügten Platzverweise wurden am 6.11. aufgehoben.

Das Grenzschutzpräsidium West stellt nun klar, dass Platzverweise über solch lange Zeiträume rechtlich nicht haltbar sind. Der BGS habe nur Befugnisse für vorübergehende Platzverweise. Maximum sei ein Tag. Weiter heißt es im Brief, der PM L. "gehöre noch zu den jüngeren noch nicht so berufserfahrenen Beamten, die auch einmal Fehler machen. Die zu berücksichtigenden rechtlichen Voraussetzungen hat er nicht bedacht. Der Sachverhalt wird in einer Fortbildungsmaßnahme entsprechend aufgearbeitet".


130.000 Euro-Klage gegen Atomkraftgegner zurückgenommen

GNS und Allianz ziehen Zivilklage gegen H. Waltke zurück

Eine gute Nachricht für den Gorleben-Widerstand: Sowohl GNS (Gesellschaft für Nuklearservice) als auch die Frankfurter Allianz-Versicherung haben ihre Schadenersatzklage in einer Gesamthöhe von 130.000 Euro gegen das BI-Mitglied (Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg) Herbert Waltke zurückgezogen. Beide hatten dem Arzt vorgeworfen 1998 als Hauptverantwortlicher an angeblich von Besetzern des Informationshauses der BLG (Brennelement Lager Gesellschaft Gorleben) verursachten Schäden beteiligt gewesen zu sein.

Rückblende: Im Frühjahr 1998 werden sämtliche Castortransporte vom Umweltministerium untersagt. Jahrelange regelmäßige radioaktive Außenkontaminationen der Behälter bis zu einer 10.000-fachen Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte waren publik geworden. Die BI erstattete Strafanzeigen, die von der Staatsanwalt mit dem Hinweis, "es könne nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden", eingestellt wurden. Nachdem die BLG öffentlichen Anfragen um Einsicht in die Messprotokolle der in Gorleben abgestellten Castor-Behälter nicht nachkam, besetzten zeitweilig über 100 Atomkraftgegner das Gorlebener Informationshaus der BLG mit der vergeblichen Forderung nach Offenlegung der Daten. 29 Personen wurden wegen Hausfriedensbruch zu Geldbußen verdonnert.

"Nach der Einstellung dieser Strafverfahren im letzten Jahr sind nun mit der Rücknahme der Zivilklage die Kriminalisierungsversuche von Atomkraftgegnern durch Atomlobby und Justizbehörden ein weiteres mal erfolglos in sich zusammengebrochen. Der positive Ausgang dieses Verfahrens sollte allen Atomkraftgegnern Mut für die kommenden Auseinandersetzungen machen," schätzt der Gorlebener Ermittlungsausschuß die Lage ein. Herbert Waltke erklärt, dass dieser Erfolg nur durch die breite Unterstützung von Bäuerlicher Notgemeinschaft, BI, Ermittlungsausschuß, Anwälten und der Solidarität vieler Menschen aus dem Widerstand möglich geworden ist.


Modelleisenbahn: Die Strecke Lüneburg ­ Dannenberg im Maßstab 1:87

Wir haben die Castor-Eisenbahnstrecke inzwischen so gern, wir wollen auch zwischen den Transporten nicht auf ein bisschen Eisenbahnromantik verzichten!

Also bauen wir ein 7 m langes Märklin Modell in HO, mit allem was dazugehört: Demonstranten, Zug, BGS, Grünröcke, Gefangenen- und sonstige Transporter, Bäume, Tiere, Bahnhöfe etc. Im Hintergrund soll, über der Landschaft, eine Art Medienwand entstehen mit noch zu gestaltenden Medienclips. Fertig sein soll das Ganze zum großen Endlager-Spektakel am 31. Mai 2003, also zu Kulturelle-Landpartie-Zeiten! Danach geht das Modell auf eine Wanderausstellung quer durch die Republik.

Nun sind viele Hände nötig, um das Projekt bis dahin fertigzubekommen. Vielleicht wollen ja die Bauern ein paar Traktoren bauen, zur Mini-Stunk-Parade, oder Ortsgruppen ihre interessantesten Vertreter in Miniature gestalten, oder ein kleines Häuschen beisteuern, oder ein Techniker hat eine besonders kreative Idee, den Minizug zu stoppen, wer gestaltet den Bullenwagen, an dem J.S. verprügelt wird?

Weiter brauchen wir: 1000 Bäume der einheimischen Art, Hunde mit und ohne Maulkorb, Pferde, Kühe und Besatzer, Fahrzeuge vom Handkarren bis zum Wasserwerfer, Autos Autos Autos, Häuser und Bahnhöfe (Hitzacker und Dahlenburg), Castor-Waggons, wendländische BürgerInnen, BesatzerInnen en masse...

Und natürlich jede Menge persönliche und finanzielle Unterstützung!

Wer mitmachen oder beisteuern will:
Kontaktadresse ist: Dieter Reckers, Satemin 21, Tel. 05841-973818 oder Hansel Sauerteig im Gasthof Meuchefitz.

Macht groß das Kleine ­ klein das Große!


65.000.000 Tote durch Atom Hinweis in den EU-ÖkoNews Nr.2/03 von Hiltrud Breyer, MdEP.

Studie über Auswirkungen von Atomprogrammen

Ein Arbeitskreis von Europäischen Wissenschaftlern unter dem Vorsitz eines Beraters der Britischen Regierung stellt in einer Studie fest:

Die Umweltverschmutzung durch zivile Atomenergie und durch Atomwaffenprogramme, die bis 1989 erfolgt ist, wird insgesamt bis zu 65 Millionen Todesfälle verursachen. Die im Januar veröffentlichten Ergebnisse des Europäischen Komitees für Strahlungsgefahren (European Committee of Radiation Risk, ECCR) belegen, dass die bisherigen Statistiken den Einfluss der Atomindustrie auf das menschliche Leben massiv unterschätzten. Die Studie basiert auf einem in den letzten fünf Jahren entwickelten Modell zur Risikoabschät-zung und auf neuen Erkenntnissen der Strahlenbiologie und der Humanepidemiologie.

Quelle: Paul Waugh, the independent, GB. http://news.independent.co.uk./world/environment/story.jsp?story=374164


Neue Castor-Dokumentation

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"Castor im Dutzend" ist der Titel der neuen Widerstands-Dokumentation. Mit der Kamera waren Profi- und HobbyfotografInnen dabei, als im vergangenen November der Transport mit abgebrannten Brennelementen ins Zwischenlager in Gorleben rollte; die dokumentierte Vielfalt von Bildern und Texten zeugt von einer Bewegung zwischen Lebensfreude und bitterem Ernst. Ergänzt werden diese Momentaufnahmen durch eine gewissenhaft recherchierte Chronologie. Über die Tage des aktuellen Protests hinaus weisen die "Ansichten und Einsichten" im Bilanzteil, unter anderem vom Grundrechtekomitee, von Wolfgang Ehmke, Jochen Stay und Fjodor Dodi. Das Heft hat 72 Seiten und kann bestellt werden bei:

redaktion@anti-atom-aktuell.de oder 0 58 62 - 985 991 (Fax und Anrufbeantworter) oder 
Redaktion anti atom aktuell
Tollendorf 9
29 473 Göhrde


Termine

12.-13.4.
Initiativen-Treffen Frankreich, Schweiz, Belgien, Deutschland. Friedens- und Umweltzentrum Trier

13.4., 13.30 Uhr
Delegiertentreffen "Anna & Arthur", Lüneburg

13.4., 16 Uhr
Mitgliederversammlung Gorleben-Archiv, Bauernstuben Trebel

1.-4.5.
Anti-Atom-Konferenz, Münster

1.-4.5.
IPPNW-Kongreß "Kultur des Friedens", Berlin

26.-27.5.
Deutsch-Ukrainische NGO-Konferenz: "Wege zur Vertiefung und Erweiterung der Kooperation", Heidelberg

29.5.-9.6.
Kulturelle Landpartie, Wunderpunkte im Wendland

31.5., 15-3 Uhr
Das Fest zum Protest am Erkundungsbergwerk

7.-9.6.
Internat. Pfingstjugendtreffen, Gelsenkirchen

28.6.
Wild Wendisch Cup um den Alt-Bräsig-Pokal in Breselenz

28.6.
WiderSetzen, "Nacht im Gleisbett"

25.7.-7.8.
Ökorillafahrradtour Allgäu-Gorleben

2.-10.8.
Sommercamp in Reddebeitz

4.-5.11.
OÖ Plattform Hearing, Linz

 

Impressum

Die "Gorleben-Rundschau" erscheint 8-10mal jährlich und wird herausgegeben von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Für Neuerungen und produktive Anregungen sind wir immer ansprechbar. Es ist erwünscht, eigene Texte zum Thema
Atomkraft, Gorleben und erneuerbare Energien einzubringen; sie werden gerne veröffentlicht, sofern sie in den Kontext der
Ausgabe passen.

Redaktion: Udo Krause

Mitarbeit: Francis Althoff, Wolfgang Ehmke, Ingrid und Werner Lowin

Satz, Gestaltung: CK Grafik, Fließau/Zernien

 

Auflage: 2.002

BI-Büro, Drawehner Str. 3, 29439 Lüchow Tel.: 05841 / 46 84 Fax: 05841 / 31 97

Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr, Sa: 9-12 Uhr, Di, Do: 15-18 Uhr.

Spendenkonto der BI: KSK Lüchow BLZ 258 513 35 Konto 2 060 721

Anmerkung der Castor-Nix-Da Redaktion:

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Bearbeitet am:14.09.2002 /ad


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