Gorleben Rundschau |
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| Castor-Alarm!
Trotz der Terroranschläge in den USA halten Regierung und AKW-Betreiber am nächsten Castortransport von La Hague nach Gorleben -Anfang November-fest. Von Wolfgang Ehmke Es fällt schwer, angesichts der abscheulichen Anschläge in den USA Worte zu finden und zur politischen Tagesordnung überzugehen, aber die Vorstellung, dass Atomanlagen ebenso wie das World Trade Center oder das Pentagon Ziel von Terroranschlägen sein können, beunruhigt zutiefst. Atomkraftwerke sind ein geradezu ideales Ziel für Terrorgruppen, um mit geringstmöglichen Mitteln das größtmögliche Leid und Chaos zu erzielen. Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen appellieren dieser Tage an die Bundesregierung, diese Unsicherheitsaspekte endlich anzuerkennen und die Atomanlagen unverzüglich stillzulegen. Dieser Forderung schließen wir uns an.Reaktorsicherheitsexperten bezweifeln, dass ältere deutsche Atomkraftwerke gezielte Abstürze überstehen könnten, selbst Heinz-Peter Butz, der Sprecher der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in Köln, gestand in einem Radiointerview ein, dass es in der Frage, bis zu welchem Maße ein AKW einem Angriff standhalten würde, "eine Grenze gibt, die wir nicht so genau kennen."Wieder einmal ist etwas geschehen, was angeblich rein hypothetischer Natur sei. Bereits die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl resultierte aus einer Verkettung menschlichen und technischen Versagens - mit Tschernobyl verbindet sich in erster Linie andauerndes menschliches Leid und außerdem der Nachweis, dass die Atomkraft eine unbeherrschbare Technologie ist. Jetzt wurde mit den gezielten Flugzeugabstürzen in den USA ein Szenario Wirklichkeit, was man eigentlich nur im Bereich der Phantasmagorie angesiedelt hätte. Es ist empörend, dass der GRS-Sprecher Butz die Gefahr für die AKW´s mit dem Hinweis herabspielt, ein AKW sei nur 50 Meter hoch und nicht 400 Meter wie ein Wolkenkratzer und deshalb weniger leicht zu treffen. Das Pentagon wurde schließlich ebenso Zielscheibe für den Terrorakt. Nun gibt es nichts mehr, wovor wir nicht gewarnt hätten, nun hat es jedes Katastrophenszenario gegeben, und wir fragen, wer eigentlich, ob Bundeskanzler Gerhard Schröder oder sein handzahmer Umweltminister Jürgen Trittin, ob der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel oder sein beflissener Innenminister Heiner Bartling den unverantwortlichen Reaktorbetrieb und die dazu gehörenden Castortransporte dennoch weiter verantworten wollen. Der nächste Six-pack mit hochradioaktiven verglasten Kokillen aus der französischen Plutoniumschmiede La Hague soll am 5. November starten. Es heißt wieder Castor-Alarm!!! Die Sicherung der Atommüllabfuhr durch 18.000 Uniformierte im März setzte die Demokratie außer Kraft: Versammlungsverbote und Polizeigewalt in der "Sonderzone" Wendland sind die augenfällige Begleiterscheinung. Was sagte doch Sigmar Gabriel in einem lichten Moment in seinem SPIEGEL-Interview unmittelbar nach den letzten Castortransport nach Gorleben? Gabriel sagte: "Ich bin nicht Ministerpräsident geworden, um permanent Belagerungszustände zu organisieren. Bei zwei bis drei Castor-Transporten im Jahr sieht die Bevölkerung dort ständig Blaulicht und Polizeipanzer. Fortsetzung auf Seite 2 Weitere Transporte nach Gorleben gefährden den Landfrieden und lassen die früheren Mahnungen von Robert Jungk wahr werden, dass ein solcher Atomstaat die Demokratie zerstört". Ein bemerkenswerter Satz angesichts der Überreaktion seines sozialdemokratischen Parteifreundes und Bundesinnenministers Schily, der für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren des Landes plädiert - also beim nächsten Castortransport? Zitieren wir noch einmal Gabriel: "Wer sich die Auseinandersetzungen in Gorleben ansieht, stellt fest, dass sich heute die Beurteilung einer meiner Amtsvorgänger bewahrheitet, dass es zwar technisch möglich...Spiegel:...wir hören Ernst Albrecht...Gabriel:...aber politisch nicht durchsetzbar ist. Gorleben ist politisch nicht durchsetzbar, da es nicht alleiniger Standort für den gesamten Atommüll werden kann." (SPIEGEL 2.4.2001) Ernst Albrecht, CDU-Ministerpräsident, hatte 1979 die Planungen zum Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) in Gorleben nach massiven Protesten wie dem legendären Hannover-Treck aufgekündigt mit dem Argument, die WAA sei technisch zwar machbar, aber politisch nicht durchsetzbar. Den ersten Teil der Argumentation bezweifeln wir noch immer, zumal gerade regierungsoffiziell festgestellt wurde, dass die Strahlenbelastung in der Umgebung der britischen WAA Sellafield 20- fach über den in der BRD zulässigen Grenzwerten liegt, die im Umfeld der französischen Plutoniumfabrik La Hague liegt immer noch 7 mal höher als hier zulässig. Ein Entsorgungsbeitrag ist die Wiederaufarbeitung ohnehin nicht, das weiß inzwischen ein jeder. Und trotzdem sollen aus deutschen AKW´s bis zum Jahr 2005 ungefähr 500 Castortransporte nach La Hague bzw. Sellafield rollen, der WAA - Müll "muss" nach Gorleben zurück. Ingesamt würden bis zum Jahr 2011 157 solcher Behälter nach Gorleben auf die Reise gehen, wenn die Wiederaufarbeitung nicht gestoppt wird. Ab 2008 kommen dann noch einmal 309 Castoren mit hochdruckverpressten Hülsen und Strukturteilen dazu.Wir fragen uns, wo beginnt die Verantwortung? Am Anfang oder am Ende der Atommüllspirale? Wir stellen uns der Verantwortung und stellen uns quer! Bereits 1979 war etwas geschehen, was nie geschehen sollte. Es kam zum Beinahe-GAU im amerikanischen Atomkraftwerk Harrisburg, und ich bin sicher, dass den CDU-Ministerpräsidenten Albrecht nicht nur die 100.000 demonstrierenden Menschen am 31. März in Hannover beeindruckt haben, sondern dass ihn eine beklemmende Einsicht beschlich: diese Technologie ist unbeherrschbar - Atomkraftwerke sind "schlafende Bomben", und das gilt gleichermaßen auch für alle Castoren. Deshalb ist die Gleichung "Castor stopp = Atomkraft stopp" brandaktuell. Der 1.Prozess nach dem jüngsten Gorleben-Transport endet (wohl) mit einer Klage gegen die Kläger. hvh. Nach drei von - anberaumten fünf -Verhandlungstagen sind sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch der Vorsitzende Richter am Lüneburger Amtsgericht einig wie sonst eigentlich nie: "So etwas haben wir noch nicht erlebt!" Und Richter Kompisch setzt in seiner Urteilsbegründung gar noch eins drauf: "Der oft zitierte Satz 'nach glaubwürdiger Aussage eines Polizeibeamten' muss ab heute wohl revidiert werden." Mit einem Freispruch endete am Montag der Prozess gegen den 32-jährigen Tischler Jürgen A. aus Dahlenburg wegen gefährlicher Köperverletzung. Rückblende: Nach der bekannten Zwangspause im Dahlenburger Bahnhof - setzt der Atommüllzug am Mittwoch dem 28. März diesen Jahres seine Fahrt Richtung Dannenberg fort. Eigentlich "zur Beobachtung des Info-Camps in Dahlenburg", so Polizeikommissar Harald H. sind er und seine Kollegen der 7. Essener Hundertschaft am späten Nachmittag in der dortigen Bahnhofsstraße eingesetzt. Als aber eine Kolonne von Polizeifahrzeugen auf der Straße anrückt, greift er zu seinem Dienstmesser und will an einem auf dem Bürgersteig geparkten VW-Bus die Ventile abschneiden - PK Harald H. vermutet, das Fahrzeug könnte den Atomkraftgegnern als Blockade dienen. Als er sich bückt, erinnert sich Polizist H., erhält er erst einen Tritt ins Gesicht anschließend gegen seine Hand, wodurch er sich das gezückte Messer in seinen "linken Daumen" rammt und eine "klaffende und stark blutende Wunde" davon trägt. Unter Eid bestätigen drei Essener KollegInnen diese Version von Polizeihauptkommissar Harald H. . Dem widerspricht der Angeklagte Jürgen A., vielmehr hätten er und auch andere lediglich verbal versucht, das 'Platt machen' der Reifen zu verhindern, woraufhin er vom Polizeibeamten H. in eine Hecke gestoßen wurde. H. habe sich dann wieder dem VW-Bus gewidmet und "sein Werk vollendet", so der Angeklagte. Diesen Hergang stützen mehrere Zeugenaussagen - u.a. ein Lüneburger Amtsrichter der zufällig in Dahlenburg vor Ort war. Ebenso die Schilderung des Angeklagten, dass er nach dem Vorfall am VW-Bus ?gezielt? von mehreren Beamten auf der Info-Wiese überwältigt und mit einem Schlag ins Gesicht festgenommen wird. Nun kommen auch der Staatsanwaltschaft in Lüneburg Zweifel an den Schilderungen der Essener Polizeibeamten - der Bericht des Polizeiarztes wird angefordert, dem sich Kommissar Harald H. nach der Tat anvertraute. Eine Kopfverletzung taucht darin gar nicht auf. Tatsächlich ist in dem Diagnose-Protokoll zwar eine Schnittwunde erwähnt, die aber, wie der behandelnde Arzt vermerkt, ohne Fremdeinwirkung zustande gekommen ist. Außerdem notiert der Polizeidoktor eine Schnittwunde nicht am linken, wie der Polizist auch in seiner dritten Vernehmung abermals beteuert, sondern am rechten Daumen. Jetzt reißt auch dem Richter der Geduldsfaden. Mit den Worten: "Herr Polizeikommissar H., das glaube ich Ihnen nicht!", beendet Richter Kompisch die dritte und letzte Verhandlung. Und als Allerletztes fügt er an: "Das wird ein Nachspiel haben." Polizeikommissar H. droht nun ein Verfahren wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Falschaussage - Polizeioberkommissar L. sowie den Polizeiobermeisterinnen G. und B. ein Verfahren wegen Meineid. Zudem hat die Castorgruppe Dahlenburg Klage eingereicht, um vor Gericht zu klären, ob die Räumung des Camps am 28. März rechtswidrig war. Als Auslöser für die Räumung gilt nach Meinung der Kläger der Vorfall an jenem VW-Bus ... freundlicher Genehmigung der www.wendland-net.de - Redaktion Die Bezirksregierung fordert von Demonstranten u.a. im Zusammenhang mit dem "Nahrendorfer Kessel" Gebühren für Unterbringung und Transport in Polizeigewahrsam. Von Karin Sehr Seit Mitte August 2001 verschickt die Bezirksregierung Lüneburg Heranziehungsbescheide. Für die Unterbringung im Polizeigewahrsam sowie die Beförderung mit einem Polizeifahrzeug am 26.03.2001 werden Gebühren in Höhe von insgesamt DM 108,00 pro Person erhoben. DM 38,00 werden dabei für die Unterbringung veranschlagt, weitere DM 70,00 für die Beförderung. Auffallend ist zunächst, dass die Gebühren unabhängig davon erhoben werden, ob die betreffende Person tatsächlich im Polizeigewahrsam untergebracht war. Von vielen Betroffenen ist bekannt, dass sie erst gar nicht in den Polizeigewahrsam hineingelangten, sondern 4 Stunden lang in den Polizeifahrzeugen eingepfercht auf dem Polizeigelände warten mußten. Lediglich zur Personalienfeststellung wurden sie kurzfristig in das Gebäude gebracht, im unmittelbaren Anschluss daran aber wieder entlassen. Von einer Unterbringung kann daher keine Rede sein. Hier werden folgerichtig Gebühren erhoben, ohne dass die dazugehörige Leistung seitens der Polizei erbracht worden ist. Die ersten von den Heranziehungsbescheiden derzeit betroffenen Personen befanden sich zudem auf dem Weg vom Camp Nahrendorf zu einer angemeldeten Versammlung, nämlich einer Dauermahnwache in Eichdorf. Angemeldet für die Zeit vom 22.03.2001 bis 08.04.2001 als Protest gegen die bevorstehenden Castortransporte. Der Versammlungsort befand sich ca. 150 m von der Transportstrecke entfernt. Die angemeldete Versammlung wurde seitens der Bezirksregierung nicht verboten, lediglich Auflagen waren verfügt worden. Die von den Heranziehungsbescheiden betroffenen Personen waren auf der Straße von Nahrendorf in Richtung Eichdorf kommend, ca. 300 m von den Schienen entfernt und dabei noch außerhalb des Versammlungsverbotes von der Polizei aufgehalten und eingekesselt worden. Trotz mehrfachen Hinweises und trotz Vorlage des Auflagebescheides der Bezirksregierung zur Mahnwache in Eichdorf wurde die Gruppe nicht nach Eichdorf gelassen. Auch der Vorschlag, nach Nahrendorf in das dortige Camp zurückzukehren, wurde seitens der Polizei nicht zugelassen. Das Verhalten der Polizei stellt einen erheblichen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit dar. 300m vor der Transportstrecke galt das Versammlungsverbot nicht. Auch - die ansonsten mit Sicherheit verboten - Mahnwache lag außerhalb des Versammlungsverbots. Lediglich auf dem Weg dorthin mußte die Transportstrecke überquert werden. Das Begehen und Überqueren der Transportstrecke stellt jedoch keinen Verstoß gegen das Versammlungsverbot dar. Die Querung der Transportstrecke hätte gerade im Hinblick auf die Mahnwache in Eichdorf zwingend zugelassen werden müssen. Durch das rechtswidrige Verhalten der Polizei ist das Recht auf Demonstration- und Versammlungsfreiheit in weit größerem Umfang eingeschränkt worden, als dies durch das Versammlungsverbot entlang der Transportstrecke sowieso schon der Fall war. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte in seiner Eilentscheidung zum Versammlungsverbot darauf verwiesen, dass außerhalb dieses Verbots der Protest gegen den Transport noch möglich sei und deshalb das Versammlunsgverbot noch gerechtfertigt sei. Dass dies eine Illusion ist, dass das Versammlunsgverbot, das immer wieder als ein nur ganz schmaler Korridor bezeichnet wird, tatsächlich viel weiter geht und seitens der Polizei als Legitimation viel einschneidender Eingriffsmaßnahmen dient, zeigt das Beispiel Nahrendorfer Kessel. Selbst wenn nun im Nachhinein im Rahmen der Prüfung über die Rechtmäßigkeit der Heranziehungsbescheide deren Unrechtmäßigkeit und damit auch die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizeimaßnahmen sich herausstellen sollte, bleibt es dabei, dass die betroffenen Personen an dem 26.03.2001 in Eichdorf auf der angemeldeten Mahnwache ihren Protest gegen den Transport nicht auf die Straße tragen konnten. Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren zum Versammlungsverbot war jedenfalls für ca. 200 Personen am 26.03.2001 eine Teilnahme an einer Versammlung außerhalb des Verbotskorridors nicht möglich. Trotzdem oder gerade deswegen ist es wichtig, dass alle Betroffenen gegen den Heranziehungsbescheid Widerspruch einlegen. Musterwidersprüche können beim Ermittlungsausschuss Gorleben angefordert werden. Der Heranziehungsbescheid enthält den Zusatz, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, d. h. die Gebühren trotz Widerspruchs erst einmal bezahlt werden müssen. Stellt sich im Zuge des Widerspruchsverfahren bzw. einer sich anschließenden Klage heraus, dass die Gebühren zu Unrecht erhoben worden sind, muss die Bezirksregierung diese zurück zahlen. Um ein solches Hin und Her zu vermeiden, enthält der Musterwiderspruch gleichzeitig einen an die Bezirksregierung gerichteten Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung". Auf Nicht-Juristisch wurde damit beantragt, auf die Vollstreckung der Gebühren zu verzichten, solange nicht endgültig über die Rechtmäßigkeit des Heranziehungsbescheides entschieden ist. Die Bezirksregierung fordert ohne vorherige Bescheidung über diesen Antrag die Betroffenen auf, gleichwohl innerhalb der 2 Wochen zu zahlen. Der Streit mit der Bezirksregierung wird fortgesetzt. Wir lassen unsere Gäste nicht im Regen stehen! Das Flugblatt zum Plakat aus dem Mittelteil dieser Ausgabe Ein neues Konzept für die Unterbringung unser Freunde während eines nächsten Transports und um Zeichen zu setzen!
Mit einem Regenschirm am Tor oder diesem Plakat im Fenster setzen wir ein Zeichen für Demonstrationsfreiheit: für Gastfreundschaft und gegen Besatzung! Spätestens im November wird wieder ein Castortransport nach Gorleben rollen. Der Zeitpunkt ist noch nicht ganz klar. Aber wir warten sowieso nicht, bis wieder alles viel zu knapp ist. Schon im Vorfeld bereiten wir vor, was dann auf uns zukommt. Der letzte Castortransport nach Gorleben im März 2001 und die anschließenden Atommülltransporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield haben deutlich gezeigt: Der rotgrünen Regierung ist es nicht gelungen, ihr Atomprogramm - den sogenannten Konsens - als Ausstieg aus der Atomenergie zu verkaufen. Auch das Konfliktmanagement der Polizei hat es nicht geschafft, den Widerstand zu befrieden. Im Gegenteil! Viele wehrten sich gegen diesen scheinheiligen Versuch, Protest und Widerstand mit freundlichen Worten abzuwürgen und einzudämmen. Wut und Empörung wuchsen, als dann Verbotsverfügungen der Bezirksregierung und 18.000 Polizeibeamte das Leben im Wendland bestimmten. Demokratische Rechte wurden mit Füßen getreten. So nicht, nicht mit uns! Jetzt reichts, haben viele gedacht. Das lassen wir uns nicht noch mal gefallen! Diese Erfahrungen mit dem Atomstaat bewegen viele von uns hier im Wendland, auch im Herbst deutlich und entschlossen unsere Ablehnung zum Ausdruck zu bringen. Gemeinsam mit tausenden Menschen von außerhalb werden wir uns wieder auf Straße und Schiene mit vielfältigen und phantasievollen Aktionen gegen die Atomkraft zur Wehr setzen. Hier sind Demonstrierende willkommen ! Wenn Menschen sich von außerhalb auf den Weg zu uns machen, zum Teil über viele Hundert Kilometer, so möchten sie natürlich gerne wissen, wo sie an- und unterkommen, wo sie sich versorgen und ihre Meinung sichtbar werden lassen können. In der Vergangenheit waren vor allem Camps solche Orte, wo Menschen ihr Recht auf Demonstration wahrgenommen haben. Polizei und Regierung haben im März versucht, unsere Gäste gezielt obdachlos zu machen. Großflächige Campverbote wurden ausgesprochen und es gab den Versuch, Campstrukturen zu zerschlagen. Das ist beim letzten Mal nicht wirklich gelungen und es wird auch diesmal nicht gelingen. Unsere Solidarität hat viele Türen geöffnet und gezeigt: Gäste, die hier demonstrieren wollen, sind uns willkommen, und wir werden ihnen Schutz und Geborgenheit bieten. Es wird auch dieses Mal wieder Camps geben. Wir werden auch da wieder beim Aufbau und der Versorgung der Camps dabei sein, mithelfen und unterstützen. Und wir werden deutlich zeigen: unsere Gäste lassen wir nicht im Regen stehen. Wir werden wieder unsere Türen und Scheunen öffnen, und zwar für alle sichtbar. Machen auch Sie mit! Und sprechen Sie mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn:Schirm zeigen ! Wer das Schirmplakat am Haus, dieses Flugblatt im Fenster oder auch ganz einfach einen Schirm am Tor sieht, weiß:
An Orten, wo kein Camp erreichbar ist, oder auch für Menschen, die nicht so gerne im Freien schlafen, werden wir einfach näher zusammenrücken und Platz schaffen, wo immer es uns möglich ist. So werden uns auch eventuelle Campräumungen nicht entmutigen. Denn die Menschen wissen dann, wo sie Unterschlupf finden. Trotz Repression und Polizeigewalt werden wir zeigen: Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren, wir lassen uns nicht kleinkriegen. Es gibt kein ruhiges Hinterland! Tür und Tor offen für den Widerstand. aaa-redaktion Die Ereignisse in den USA werfen neue Fragen hinsichtlich der Sicherheit der deutschen Atomanlagen auf. Dazu ein kommentarloses Eingeständnis des BMU Liebe Freundinnen und Freunde, die Terroranschläge vom 11. September haben besorgte Fragen auch hinsichtlich der Sicherheit von Atomanlagen in Deutschland aufgeworfen. Hier einige Hintergrundinformationen zu Eurer Information. Die Sicherung und der Schutz kerntechnischer Einrichtungen bei verschärfter Gefahrenlage und konkreter Gefahr sind Gegenstand eines gleichnamigen Rahmenplans des BMU vom 9. Oktober 2000, der mit dem Bundesministerium des Innern und den Innenbehörden der Länder abgestimmt ist. Die diesem Rahmenplan zugrundeliegenden Täterbilder und Gefahrenszenarien umfassen nicht Terroranschläge der Dimension, wie sie nunmehr in den USA erfolgt sind. Das Bundesumweltministerium hat umgehend auf den Vorfall reagiert. Noch am Dienstag Nachmittag wurde ein Lagezentrum eingerichtet. Die Reaktorsicherheits-kommission (RSK) des Bundes wurde gebeten, eine Beurteilung zur Sicherheit deutscher Atomkraftwerke bei gezielten Abstürzen von Großflugzeugen mit vollem Tankinhalt vorzulegen. Eine erste Prüfung hat ergeben: Bei der Auslegung der deutschen Atomkraftwerke und der Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente wurde die Möglichkeit eines gezielten Anflugs eines großen zivilen Flugzeugs auf eine kerntechnische Einrichtung nicht unterstellt. Diese Feststellung wurde von den Betreibern bestätigt. Bei den neueren deutschen Atomkraftwerken wurde das Reaktorgebäude gegen den ungünstigsten Fall des senkrecht erfolgenden Aufpralls einer vollbetankten Militärmaschine mit einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 780 km/h unterstellt. Bei einigen älteren Anlagen kann bei einem direkten Treffer eine Beschädigung oder Durchdringung des Reaktorgebäudes nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Alle deutschen Atomkraftwerke mit Ausnahme von Biblis verfügen über ein Notstandssystem, dessen Aufgabe es ist, die Wärmeabfuhr aus den Brennelementen auch dann über lange Zeit sicherzustellen, wenn in Folge einer externen Einwirkung auf die Anlage alle Betriebssysteme, die Leitwarte, die Notstromversorgung und die Not- und Nachkühlsysteme ausfallen. Soweit eine Gefährdungslage eintreten sollte, in der der BMI Erkenntnisse über einen möglichen Anschlag mit einem Flugzeug mitteilt, muss entschieden werden, wie eine Verminderung der Gefahren für die Allgemeinheit zu erreichen ist. Hierbei ist das Mittel zu wählen, das angemessen und verhältnismäßig ist. Es kommt zunächst die vorübergehende Betriebseinstellung in Frage. Eine solche Maßnahme kann durch die Atomaufsichtsbehörden der Länder nach §19 AtG angeordnet oder durch die Bundesaufsicht durchgesetzt werden. So kann durch Abschaltung von Anlagen nach vorangegangenem Leistungsbetrieb sowie durch das Abfahren in den kaltunterkritischen (praktisch drucklosen) Zustand der Umfang von erforderlichen Sicherheitsfunktionen im Fall einer Einwirkung deutlich reduziert werden und die verfügbare Zeit, in der Maßnahmen zur Beherrschung von Ereignisabläufen zur Verhinderung eines Kernschadens möglich sind, erheblich erweitert werden. Das Abfahren der Anlagen auf einen drucklosen Zustand erfordert bei Druckwasserreaktoren eine Vorwarnzeit von 1 bis 2 Stunden und bei Siedewasserreaktoren von ca. 30 Minuten. Auch dann kann es noch zu einer Schädigung der Nachkühlsysteme in größerem Umfang kommen, so dass Ersatzmaßnahmen zur Beherrschung der Situation erforderlich sind. Je früher jedoch ein Anlage vor einer Einwirkung abgeschaltet wurde, desto mehr Zeit besteht für das Ergreifen solcher Ersatzmaßnahmen. Hinsichtlich der Zwischenlager ist darauf zu verweisen, dass die von laufenden Reaktoren ausgehenden Gefahren im Falle eines terroristischen Anschlags ungleich größer sind. Das vorgesehene Konzept der dezentralen Zwischenlagerung kann unter dem Aspekt der Sicherheit Vorteile gegenüber einer Zentralisierung an den beiden Standorten Gorleben und Ahaus bieten. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist gehalten, in den Genehmigungsverfahren für die beantragten Zwischenlager die neuen Erkenntnisse in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Die aktuellen Ereignisse belegen die Berechtigung der Risikoabwägung in der Novellierung des Atomgesetzes, die Nutzung der Atomenergie geordnet zu beenden. Aktuell ist zudem festzuhalten, dass eine einstweilige Einstellung des Betriebs das Schadenspotenzial erheblich reduzieren würde. Dafür ist eine Rechtsgrundlage gegeben. Die Voraussetzung ist, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden, vornehmlich das Bundesinnenministerium, eine konkrete Gefahrenlage feststellen. Ingrid Müller Deutsche Atomkraftwerke sind gegen Terroranschläge nicht gefeit. Das konstatiert der Chef der Reaktorsicherheitskommission (RSK), Lothar Hahn. Bis Mitte Okober will die RSK Vorschläge entwickeln, wie ein Schutz gegen Terroranschläge aussehen könnte. Wir hätten einen Vorschlag: Abschalten! Denn Sicherheit hat (k)einen Preis. Was an "terroristischer Fantasie" im Amerika zur Anwendung kam, das hätten sich Betreiber und Genehmigungsbehörden nicht vorstellen können, konstatiert auch der niedersächsische Umweltminister Wolfgang Jüttner (SPD) . Trotz alle dem hält sein Kabinettskollege Heiner Bartling, der Innenminister, an den Vorbereitungen für den nächsten Castortransport nach Gorleben im November fest. Was muss da ein Landrat in Lüchow-Dannenberg tun? Er muss - egal, in welcher Partei er ist - jede verfügbare Maßnahme ergreifen, um über Gespräche, Pressearbeit und öffentliche Appelle dafür zu sorgen, dass in einer von Terror und Kriegsvorbereitungen geprägten Zeit ein solcher Transport abgesagt wird. Und was muss ein frisch gekürter künftiger Landrat machen, egal welcher Partei er angehört? Er muss sich für die Menschen einsetzen, ihre Ängste ernst nehmen und sich engagieren, aber wie!!! Das ist Politikerpflicht.Da hilft auch keine Ausrede, dass die Entscheidungen auf "höherer Ebene" getroffen würden, die Stimmen aus der Region haben Gewicht. Wolfgang Ehmke Zu den Themen Energiesparen und Erneuerbare Energien ein Beitrag von Irmgard Klau, Vorsitzende von WendenEnergie e.V. Liebe LeserInnen, weil die ukrainischen Besucher des Sommercamps in Reddebeitz an den Themen Erneuerbare Energien und Energiesparen interessiert sind, durfte ich ihnen über die wendische Stromsparlotterie und die dazugehörige Energiesparbroschüre erzählen. Bei uns sollte das Thema Energiesparen ein Dauerbrenner sein. Und wie Sie, liebe LeserInnen wissen, läuft die Stromsparlotterie hier im Landkreis in der zweiten Runde. Energie sparen bedeutet ja nicht gleichzeitig nur Stom zu sparen. Aber die Einsparungen der anderen Energieträger für Zentralheizung und Auto sind schwieriger zu vergleichen, als die Stromverbräuche. Strom trägt zwar nur zu 1/3 zum Gesamtenergieverbrauch bei, man muss jedoch, um den tatsächlichen Energieverbrauch zu bewerten, das Ganze mal drei nehmen, denn die Primärenergie, aus der der Strom gewonnen wird, beträgt drei mal so viel. Was bei der heute üblichen Stromproduktion herauskommt, wissen wir alle: Atommüll, Co2, So2, usw.. Deshalb beteiligen Sie sich an der dritten wendischen Stromsparlotterie, die im Oktober 2002 wieder ausgewertet wird, indem sie sich jetzt anmelden. Bevor sie sich Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung anschaffen, spüren sie Kältebrücken an ihrem Gebäude auf und isolieren Sie das Haus. Damit sparen Sie mehr Energie, als mit der Umrüstung, die später immer noch erfolgen kann. Legen Sie mit ihren Nachbarn zusammen, und schaffen Sie sich eine Photovoltaik-Anlage an, die soviel Strom produziert, dass sie den Jahresbedarf deckt. Es entstehen Mehrkosten von 60,-DM. Das sollte uns eine saubere Umwelt wert sein! Und sie sorgt dafür, dass das Stromnetz in ihrer Umgebung Atomstrom-frei bleibt. Wechseln Sie den Stromanbieter! Die ESW-Schönau bietet z.B. günstige Konditionen: Grundgebühr z.Zt. 6,-DM für Einzeltarifzähler, 10,15DM für Mehrtarifzähler, 32,5 Pf/kWh incl. aller Steuern und Durchleitungsgebühren. Beteiligen Sie sich an den Umrüstaktionen, bei denen Dieselfahrzeuge so umgerüstet werden, dass sie mit kaltgepresstem Pflanzenöl fahren können. Auch das ist ein Beitrag zur CO2-Minderung, weil CO2-neutral. Als Mitglied von WendenEnergie unterstützen Sie die Umstellung unserer Region auf Erneuerbare Energien. Und etwas habe ich an dem Morgen in Reddebeitz über die Ukraine gelernt: Themen von öffentlichem Interesse, wie Energiesparen und Erneuerbare Energien können in den Medien Zeitung, Rundfunk und Fernsehen kostenlos veröffentlicht werden. Dafür gibt es eine festgesetzte Quote. Kontakt: |
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Redaktion: Torsten Koopmann S. Simon,
Mitarbeit:
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Bearbeitet am:10.10.2001 /ad