Gorleben Rundschau



98Januar/   
         Februar
          

 
              

Inhalt

/BGH-Urteil

TurmbesetzerInnen

sollen zahlen

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit steht auf dem Spiel.

Zusammenfassung und Kommentar von Wolfgang Ehmke.

Schöne Bescherung! Der Bundesgerichtshof (BGH) gab sich wortkarg: "Die Revision der Beklagten gegen
das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. Februar 1997 wird nicht angenommen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Revisi-onsverfahrens." Wenige Sätze mit weitreichender Bedeutung. Denn was da schwarz auf weiß noch rechtzeitig zum weihnachtlichen "Fest der Liebe" vier Frauen und 10 Männern aus dem Gorleben-Widerstand von Amts wegen zugesandt wurde, hat nicht nur für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen.

Ihnen droht jetzt definitiv gesamtschuldnerisch die Zahlung einer existenzbedrohenden Summe von exakt DM 126.901,10. Wir erleben die Aushebelung des Demonstrations- durch das Zivilrecht, und das geht nicht allein die vierzehn Widerständler/innen an. Ihnen persönlich bleibt nur zu hoffen, daß dieser Tage das Oberlandesgericht Celle die Schadenshöhe herunterrechnet, um noch ein bißchen billiger davonzukommen. Kassieren wird "die Bundesrepublik Deutschland", genauer das Bundesumweltministerium. Laut Atomgesetz ist der Bund verpflichtet, ein Endlager für den Nuklearmüll zu errichten. Im Salzgestein unter dem Elbdorf Gorleben wird derzeit ein "Erkundungsbergwerk " gebaut, in erster Linie für die wärmeentwickelnden hochradioaktiven Abfälle.

Zum Tathergang: am 21. Juni 1990 morgens gegen 8 Uhr überwanden die 4 Frauen und 10 Männer mit hohen Leitern die Festungsmauern der Gorlebener Endlagerbaustelle, erklommen die beiden Förderschächte und entrollten Transparente. "Letzte Schicht - Schacht dicht" und "Gorleben Stop - Alle AKW´s abschalten" war darauf zu lesen. Gerade war die rot-grüne Koalition in Hannover mit dem Versprechen angetreten, das Endlagerprojekt zu stoppen, und die Atomkraftgeg-ner/innen verstanden ihre Aktion als notwendigen politischen Druck von der Basis zur Durchsetzung dieser Koalitionsaussage. Die Aktion wurde von einer Gruppe bereits gegen 13 Uhr abgebrochen, sie hielt den Drohgebärden der Bergleute nicht stand, die zweite Gruppe setzte die Besetzung ihres Förderschachts über Nacht bis zum nächsten Morgen fort. Das Risiko, wegen Hausfriedensbruchs angezeigt zu werden, gingen die Akteure mit ihrer Aktion zivilen Ungehorsams - wie im

übrigen viele vor und nach ihnen - bewußt ein, und sie landeten auch vor Gericht. Am Ende wurden die Strafverfahren gegen Geldbuße vom Amtsgericht Dannenberg eingestellt. Doch dann bekommen die 14 Atomkraftgegner/innen im Juni 1993, wenige Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche,einen Mahnbescheid ins Haus geschickt. Wegen der "Stillstandskosten" - die untertägige Arbeit in den Schächten wurde aus "Sicherheitsgründen" vorübergehend eingestellt, sollen sie die horrende Summe von nahezu DM 130.000 zahlen. Der materielle  Schaden wie zum Beispiel der zerschnittene Zaun belief sich auf weniger als 300 DM.

Drei der fünf Richter, die den BGH-Beschluß faßten, wirkten bereits am niederschmetternden Grundsatzbeschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1997 mit. Sie urteilten: Eine - nicht nur kurzfristige (hier: zweitägige) - Blockade des Einsatzes von Baumaschinen durch eine Protestdemonstration sei durch das Versammlungsrecht nicht gedeckt. Hintergrund dieser Aktion war die Blockade von Baumaschinen durch Umweltschützer/innen April 1991 in der Nähe von Dresden, um Erschließungsmaßnahmen für einen Gewerbepark in einem vermeintlichen Naturschutzgebiet zu verhindern. DM 62.909,66 wurden hier den Akteuren in Rechnung gestellt, die ihre Blockadeaktion im übrigeneinstellten, nachdem durch Akteneinsicht deutlich wurde, daß das Baggern rechtmäßig war. Die BGH-Richter formulierten: "Derartige Blockademaßnahmen sind nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt und daher rechtswidrig, wenn sie durch zielgerichtete Anwendung unmittelbaren Zwangss den bestimmungsgemäßen Einsatz der Baumaschinen verhindern sollten." Ab sofort hängt das Damoklesschwert dieser Richtersprüche über allen Aktionen zivilen Ungehorsams, sei es nun eine zielgerichtete Greenpeace-Aktion oder eine Castorblockade. Reaktionär im Wortsinn ist der Tenor der BGH-Entscheidungen, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Gegensatz dazu der Dynamik demonstrativer Prozesse Rechnung getragen hatte. Das Sitzblockadenurteil des BVerfG vom 10.1.95 trägt u.a. der Tatsache Rechnung, daß heutzutage Demonstrationen einen vielgestaltigen Charakter annehmen können, es handelt sich nur noch selten um "Aufmärsche" mit einem/r verantwortlichen "Versammlungsleiter/in".

Besonderheiten, um noch einmal auf die Gorleben-Demonstranten zurückzukommen, scheinen die BGH-Richter auch nicht zu reizen: Strafanzeige erstattete seinerzeitdie Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE), aber im Zivilverfahren will die Firma BRD sich die "Stillstandskosten" von dem Atomkraftgegner/innen wiederholen. Obwohl sie nicht "geschädigt" ist, weil sie über die Endlagervorausleistungsverordnung sich die Kosten für das Herumgestochere im Gorlebener Salzgestein von den Atomstromproduzenten begleichen läßt. Die gleiche Firma BRD stellt im Kooperationsvertrag mit der DBE, die dort ihre Menschen und Maschinen einsetzt, diese von "Demonstrations- und Sabotageschäden frei".

Eigentlich ein Stoff für Dissertationen, kein Stoff für BGH-Richter - und die Versammlungsfreiheit nimmt Schaden. Aus Schaden wird man klug, heißt es. Sollen in Zukunft folglich nur noch verdeckte Aktionen stattfinden? Haben die BGH-Richter bedacht, daß sie gerade diejenigen abstrafen, die sich im Zweifel bewußt einer Strafverfolgung aussetzen, weil sie offen für ihre politischen Ziel eintreten?

Faßlager

Die 1984 in Betrieb gegangene Halle für schwachradioaktiven Müll ist inzwischen zu über 50 % gefüllt. Immer neue Atomtransporte erreichen Gorleben. Der Abtransport der 1296 Fässer mit unbekanntem Inhalt und Korrosionsschäden geht

nur langsam voran, obwohl alle vor 1988 eingelagerten Fässer unzureichend deklariert sind und viele die Einlagerungsbedingungen nicht erfüllen. Ende 1995 wurde genehmigt, das zulässige Radioaktivitätsinventar des Lagers um

das 1.000-fache zu erhöhen. Anfang 1996 hat die "Fachgruppe Radioaktivität"der BI anhand der jährlichen Meßberichte der BLG einen Anstieg der Radioaktivität während der Sommermonatein der Umgebung desZwischenlagers nachgewiesen.Desweiteren arbeiten die Überwachungssysteme nicht oder fehlerhaft.

 CASTOR-Halle

Die Castor-Halle bietet Platz für 420 Behälter. Über elfeinhalb Jahre konnte die Einlagerung von Castor-Behältern mit hochradioaktiven, abge-brannten Brennelementen verhindert werden. Am 25. April 1995 wurde der erste Castor von ehreren Tausend Polizisten gegen den Widerstand der Bevölkerung durchge-setzt.

Ende Mai 95 wurde die Nutzungserweiterung (von 1.500 auf 3.800t und zusätzlich alle Arten hochradioaktiven Abfalls, z.B. Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland) genehmigt. Der erste Transport mit Glaskokillenaus der WAA im französischen La Hagueam 8. Mai 1996 wurde mit dem größten und teuersten Polizeieinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik gegen den Widerstand von 10.000 Atomkraftgegnern nach Gorleben geprügelt. Anfang März ´97 haben die Betreiber mit Hilfe von bundesweit 30.000 Polizisten gegen den erbitterten Widerstand von 20.000 Atomkraftgegnern sechs weitere CastorBehälter nach Gorleben geschickt.

Pilotkonditionierungsanlage (PKA)

In der PKA soll getestet werden, wie hochaktiver Atommüll endlagerfähig verpackt werden kann. Außerdem wird die mit einer "heißen Zelle" ausgestattete Atomfabrik als Reparaturwerkstatt für defekte CASTORBehälter aus dem Zwischenlager dienen. Über 80 % des Baukörpers sind fertiggestellt. Seit Juli 94 liegt die 2. Teilerrichtungsgenehmigung vor, die den gesamten Innenausbau beinhaltet. Frühestens Anfang 1999 soll die PKA in "heißen" Betrieb gehen.

Endlagerbergwerk

Die Eignung des Gorlebener Salzstocks, der ab dem Jahr 2010 als Endlager für hochradioaktiven Müll dienen soll, wird seit Jahren von namhaften GeologInnen bezweifelt. Auch nach dem Anbohren von mehreren Laugennestern und dem darauffolgenden Wassereinbruch im späteren Lagerbereich (insges.135m3) im Frühjahr 96 wird eifrig weiter gebuddelt und das Salz hinter dem Bergwerksgelände aufgehaldet (täglich 400t). Inzwischen ist eine Tiefe von 840m erreicht und der Bau eines Verbindungsstollens zwischen den beiden Schächten beendet. Derweil arbeiten Bund und Land an der Enteignung des Atomkraftgegners Graf Bernstorff, der mit seinen alten Salzrechten dem Weiterbau im Wege steht.

 

 Brief aus England

Castor-Blockade in Sellafield

"Hallo Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und Castor-Alarm-Leute! Es gibt ganz winzige Anfänge von einer Anti-AKW-Bewegung um Sellafield! 13 Aktivisten nahmen am Montag den 10.11. 5 deutsche Castoren in Empfang.

Trotzdem haben wir ihn um zwei Stunden verspätet nur dadurch, daß wir in der Kälte herumgestanden sind! Sie mußten wohl auf mehr Polizei warten. Es agb eine vorläufige Festnahme, aber ansonsten war es bloß eine Stehdemo. Unsere ´direct action´-Truppe konnte Montag nicht kommen: eigentlich wollten sie sich ankettenusw. Aber nächstes Mal!

Außerdem hatten wir nicht viel Zeit zum Mobilisieren. Das Interessante ist, daß BNFL (British Nuclear Fuel, WAA-Betreiberfirma in Sellafield; Anm.d.Red.) sich eindeutig Sorgen machen, daß sich tatsächlich ein deutsch-england-europaweites Anti-AKW-Netzwerk bildet. Sie fragten die ganze Zeit, woher wir kamen, besonders, da wir ´Gorleben ist übe-rall!"-

Plakate dabei hatten. Das Traurige ist, daß es so gut wie keinen lokalen Widerstand (außer Cumbrians Opposed to a Radioactive Environment C.O.R.E) gibt. Sellafield ist der einzige größere Arbeitgeber in einer sau-armen Gegend und da herrscht einfach totales Nicht-Wissen-Wollen. Trotz der wenigen Leute war ich zumindest ein bisschen ermutigt. Es war halt die erste Transport-Demo dieser Art und hoffentlich wächst es noch. (… .)

Übrigens war wohl eine Nachricht tatsächlich im Englischen Fernsehen über deutsche Anti-AKW-Proteste.

Je mehr Ihr macht, je mehr wächst die Chance, daß Leute sich hier inspiriert fühlen!

Keep up the good work!  Tschüß! Alles Gute, Gisela

Wer genauere Informationen benötigt oder einfach Kontakt nach England knüpfen möchte:

C.O.R.E., Martin
98 Church St.
Barrow-in-Furness
Cumbria

e-mail: martin@core.furness.co.uk.

 

Vertrag Verraten und Verkauft

Teil II

Samtgemeinde Gartow erhält 30 Mio. Mark Akzeptanzgelder von BLG Gorleben für positives Verhalten zu den Gorlebener Atomanlagen. Die entlarvendsten Vertragspassagen im Wortlaut (kursiv gedruckt).

we/me Nach dem GNSGriefahnDeal des Landes Niedersachsen in Sachen Pilotkonditionierungsanlage (PKA) Gorleben (s. GRS 12/97) wird nun auch auf kommunaler Ebene Geld für die Zustimmung zu den Gorlebener Atomanlagen fließen.

Am 2. Dezember billigt eine klare Mehrheit im Gartower Samtgemeinderat mit 10 zu 5 Stimmen eine "Vereinbarung" zwischen Gemeinde und der GNSTochter Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), die mindestens 30 Mio. Mark "Strukturhilfe" in die Gemeindekassen fließen läßt. Über 200 Menschen folgen der öffentlichen Ratssitzung, die unter starkem Polizeischutz im Gartower "Haus des Gastes" tagt. Mit Buhrufen wird die Stellungnahme der CDU quittiert (Heinz Schenk für die CDUFraktionsmehrheit: "Ich freue mich, daß die Vereinbarung zum Erfolg geführt hat"). UWG und Bündnisgrüne bilden eine Gruppe und lehnen den Vertrag als Versuch "Akzeptanz zu erkaufen" ab.

Die SPD ist gespalten: zwei Dissidenten stimmen für den Vertrag. Bündel von Spielgeldscheinen fliegen durch den Saal, Schmierseife mit Geldstücken wird der CDUFraktion präsentiert. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Bündnisgrüne Lilo Wollny erklärt ihren Rücktritt. In "diesem Rat" sehe sie keinerlei Vertrauensbasis mehr, sagte sie in einer persönlichen Erklärung.

"Die Samtgemeinde Gartow fordert, daß die Einrichtungen der BLG streng im Rahmen der jeweils bestehenden atom und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen und Vorschriften betrieben werden. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß die Sicherheit der Bevölkerung beim Betrieb der Anlagen unbedingten Vorrang vor allen anderen Gesichtspunkten hat", heißt es in §1 des Vertragstextes.

Die Selbstverständlichkeit, daß die BLG getreu den Vorschriften der Aufsichtsbehörden zu handeln hat, lassen sich die Ratsmitglieder in GartowGorleben versilbern: zu den 540.000 DM an "Akzeptanzgeldern", die bereits seit 1980 in die Gemeindekassen fließen, soll nun einmalig für die erlaubte Erhöhung der Aktivitätsgrenzen im Faßlager 600.000 DM gezahlt werden. Wofür in Wirklichkeit gezahlt wird, zeigt der folgende Satz:

"Die Parteien (BLG und Gartower Rat) sehen diese Sicherheit nach positivem Abschluß der strengen in Deutschland vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren, bei vorschriftsmäßiger Betriebsführung und der kontinuierlichen Aufsicht durch die Fachbehörden als gewährleistet an". Sprich: Man verpflichtet sich, sich jedweder Kritik zu enthalten, wenn alle Punkte, die sowieso selbstverständlich für die Betreiberfirma sein sollten, von der BLG erfüllt werden.

Für das Brennelementzwischenlager fließen außerdem rückwirkend ab 1995 in jenem Jahr wurde die Kapazitätserweiterung von 1.500t auf 3.800t vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt jährlich erneut weitere 600.000 DM aufs Gemeindekonto. So verbuchen die Gemeinden letztlich neben Gewerbesteuereinnahmen Sonderzahlungen in Höhe von exakt 2.040.000 DM pro Jahr. Bis die 30 MillionenGrenze erreicht ist, dann reduziert sich der Betrag sukzessive. Und was erwarten die Geldgeber im Gegenzug von den Gemeinden?

"Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei Errichtung und Betrieb der Anlagen und Einrichtungen der BLG am Standort Gorleben setzt sich die Samtgemeinde Gartow weiterhin für die Erfüllung der Entsorgungsaufgaben der BLG am Standort Gorleben ein", heißt es in der Vertragspräambel. Oder etwas deutlicher in §4: "Die Samtgemeinde Gartow wird den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen und Einrichtungen der BLG am Standort Gorleben im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen."

Auf die Frage, was denn passieren würde, wenn sich eine Teilgemeinde nicht fügsam verhält, findet sich eine eindeutige Antwort:

"Die zweckgebundene Weitergabe von Strukturhilfemitteln an Dritte (d.h. an Teilgemeinden; Anm.d.Red.) ist nur zulässig, wenn sich der Empfänger ebenso wie die Samtgemeinde Gartow für die Erfüllung der Entsorgungsaufgaben der BLG am Standort Gorleben einsetzt". Bisher hatte die Samtgemeinde den Gemeinden ohne Selbstknebelverpflichtung Geld abgegeben. In einer beigefügten Protokollnotiz hat sich die Betreiberfirma selbstlos verpflichtet, daß sie zusammen mit Vertretern der Samtgemeinde durch eventuelle "Veränderungen bedingte Auswirkungen" auf die örtlichen Arbeitsplätze "vor einer solchen Veränderung" zusammen "betrachten" wollen. In Gorleben wird übrigens gerade gemunkelt, daß demnächst 18 Mitarbeiter des Zwischenlagerkomplexes entlassen werden. 3 Wenn Sie ihr Abonnement bezahlen: Vergessen Sie nicht, auf dem Überweisungsträger unter "Vermerke" das Stichwort "GorlebenRundschau" anzugeben!

Zitate

Auf´s Maul ... geschaut!

Sie fragen wir antworten. Heute: Umweltministerinnen

Bundesumweltministerin Angela Merkel in einem Antwortbrief an einen Kölner Theologen, der ihr in einem Schreiben seine Eindrücke vom letzten Castortransport nach Gorleben geschildert ("ein Landstrich in vielerlei Beziehung regelrecht vergewaltigt") und die Frage nach ihrer persönlichen Verantwortung dafür gestellt hatte:

"Meine Gespräche vor Ort (in Gorleben; Anm.d.Red.), aber natürlich auch in meinem sonstigen politischen Alltag, haben in diesem Zusammenhang bei mir eine Reihe von Fragen ausgelöst: Welche Verantwortung hat jeder einzelne von uns der Staat, die Politik, die Polizei, der Bürger für den Erhalt unseres Rechtsstaates? Kann die Antwort zur Lösung eines Konfliktes um Kernenergie und Entsorgung eine Antwort im Sinne von ´Alles oder Nichts´ sein? Ist es im Leben überhaupt möglich, auf schwierige Fragen ein klares ´Ja oder Nein´, ein ´Alles oder Nichts´ zu sagen?"

Liebe Angela, schön, daß Dein letztjähriger Besuch bei uns "Fragen" bei Dir ausgelöst hat. Eigentlich wäre es in Deiner Position allerdings besser, Antworten auf diese Fragen zu wissen. Die Verantwortung für den von Dir gepriesenen "Erhalt des Rechtsstaates" ist eng an die Verantwortung für das Leben an sich geknüpft. Denn wo alles verstrahlt ist, kannst Du dir Deinen Rechtsstaat in den Allerwertesten schieben. In diesem Konflikt zeigt sich nur eine der von Dir genannten Gruppen verantwortlich: die Bürger, und das sind wir. Wenn Du etwas über
das Verantwortungsgefühl des "Staates, der Politik, der Polizei" in Sachen Atom wissen willst, dann treff´dich doch mal mit der Senioren-Initiative ´60. Die können Dir Geschichten erzählen! Und zu guter letzt: Wenn es "im Leben" nicht möglich ist, "ein klares ´Ja oder Nein´," zu sagen, im Tode ist es ganz bestimmt nicht mehr möglich. Das können wir Dir glaubhaft versichern. Kompromißfähigkeit hat in Zusammenhang mit Radio-nukleiden mit Halbwerts-zeiten von 2 Mio. Jahren nichts zu suchen.

Deine Gorleben-Rundschau Lachhaft

 

Widerstand und Geld

BI bleibt gemeinnützig und Spenden steuerabzugsfähig

"Leider bezahlt der Steuerzahler auch Sie, Herr Althusmann!" Daß finanzpolitische Themen und Parlamentsdebatten nicht grundsätzlich zum Langweiligsten und Humorlosesten gehören, was sich der Leser antun kann, beweist die niedersächsische CDU mit dem Versuch, der BI Umweltschutz LüchowDannenberg die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

10. Dezember 1997 im Niedersächsischen Landtag: Der CDUAbgeordnete Althusmann führt den Antrag seiner Fraktion auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die BI Umweltschutz LüchowDannenberg aus. "Wenn es nach Ihnen hier in Niedersachsen geht, dann soll die federführende Unterstützung des Widerstandes in Gorleben durch diese Bürgerinitiative weiterhin steuerbegünstigt sein. Meine Damen und Herren, wir haben hier den aberwitzigen Zustand: Über die Steuerrückerstattung durch das Finanzamt LüchowDannenberg bezahlt sich die Landesregierung zum Teil ihren Widerstand in Gorleben selbst."

In ihrem Entschließungsantrag an das Parlament stößt sich die CDUFraktionen an Aufrufen wie "Wir stellen uns quer! Wir stoppen den Castor bevor er losfährt!". Immer wieder vom Zwischenruf "Was sagen Sie denn zu Herrn Roeder, Herr Althusmann?" unterbrochen, zitiert Althusmann den berühmten Verfassungsschutzbericht von 1996 und moniert, daß die BIVorsitzende Huneke gegenüber der Presse "ganz unverblümt öffentlich verkünden durfte, daß es zukünftig bei den Castortransporten gewaltigen, aber gewaltfreien Widerstand geben werde". Althusmann am Schluß: "Der Steuerzahler in Niedersachsen hat doch in den letzten Jahren nicht nur der Ministerin (Griefahn; Anm.d.Red.) die verlorenen Prozesse bezahlt, sondern auch noch den von ihr (...) provozierten Widerstand in Gorleben.

Daraufhin Rebecca Harms, BIMitglied und Fraktionsvorsitzende der Grünen in Niedersachsen: "Leider bezahlt der Steuerzahler auch Sie, Herr Althusmann!".

Daß sie zurecht auf diese unsägliche Verschwendung von Steuergeldern an den Unionsabgeordneten hinwies, bestätigte direkt danach Verkehrsminister Fischer. Kurz und knapp wies er daraufhin, daß die Entscheidung über den Entzug der Gemeinnützigkeit allein bei den zuständigen Finanzämtern läge und nicht beim Parlament. Also die ganze Debatte umsonst auf Kosten des Steuerzahlers. Am 14. Januar 1998 ergeht folgender Bescheid des Finanzamtes Lüchow an die BI Umweltschutz: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit betätige ich Ihnen, daß der Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit) weiterhin Gültigkeit hat." Im Gegensatz zu den pauschalen Vorwürfen der CDU war diesem Bescheid eine Auseinandersetzung um konkrete Aktivitäten der BI der Jahre 1994 und 1996 vorangegangen. So hatte die BI für den 21. November 1994, einen Tag vor dem ersten geplanten Castortransport, zu einer Kundgebung vor dem Zwischenlager in der Zeit von 21 Uhr bis 23.59 Uhr aufgerufen.

Eine Minute später sollte ein Demonstrationsverbot in Kraft treten. Nur bei einer "legalistischen Betrachtungsweise" operiere die BI hier im rechtsstaatlichen Raum, hatte das Finanzamt gerügt. Der Castor wurde aber verwaltungjuristisch gestoppt und das Demoverbot erfolgreich beklagt. Vorfall Nummer zwei bezog sich auf ein Plakat im Fenster des Lüchower BI-Büros, auf dem im April 1996 zu einer Schienendemontageaktion am Castorverladekran in Dannenberg unter dem Motto "Ausrangiert" aufgerufen wurde.

Zu einer rechtlichen Klärung, ob das Aushängen von Plakaten, auf denen zu Aktionen Zivilen Ungehorsams aufgerufen wird, bereits ein Rechtsverstoß ist, kam es nicht mehr, weil der Vorgang verjährt war. In einem parallel gelagerten Verfahren waren die Verantwortlichen der Wustrower Tagungsstätte "Kurve" von diesem Vorwurf allerdings freigesprochen worden. Die BI bleibt also trotz einer gezielten Rufmordkampagne von Grill und Konsorten gemein und nützlich und Spenden bleiben steuerabzugsfähig. Das Schlußwort in diesem Zusammenhang erhält die GrünenAbgeordnete und ehemalige Sprecherin der BI, Rebecca Harms: "Herr Althusmann, da sie jetzt wieder diese Saubermanntour fahren und versuchen, der Bürgerinitiative Steuerhinterziehung anzuhängen (...), möchte ich Sie auf eines hinweisen: Den einzigen Fall von Steuerhinterziehung, der in Sachen Gorleben belegt und dokumentiert ist, hat ihr Vorgänger und heutige Bundestagsabgeordnete KurtDieter Grill auf sein Konto zu schreiben. Grill ist der einzige Abgeordnete, der mir bekannt ist, der über 100.000 DM von einer Baufirma namens Licht (am Zwischenlagerbau beteiligt; Anm.d.Red.) kassiert hat, ohne das zu versteuern." Volltreffer. Ob tatsächlich versenkt, entscheidet sich im Wahljahr 1998. 

 

Monika Griefahn,
niedersächsische Umweltministerin an die BI in Sachen Knebelvertrag PKA zwischen Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) und Land Niedersachsen: "Ihre Behauptung, die Aufsichtsbehörde habe sich gesetzlich geregelte Kompetenzen "abkaufen" lassen, ist von Ihnen nicht belegt (Ach, eigentlich haben wir schon recht, aber wir können es nicht beweisen, oder was? Anm.d.Red.). Sie ist auch nicht belegbar (Na da ist Dir aber noch mal ein Licht aufgegangen. War schon besser, diesen Satz noch nachzuschieben. Anm.d.Red.). Denn die Vereinbarung ändert an den Pflichten von Genehmigungs und Aufsichtsbehörde überhaupt nichts." Liebe Monika, das glauben wir gern. Schließlich hast Du Dich als Ministerin ja auch vor der "Vereinbarung" mit der Atomwirtschaft nicht gerade als engagierte Atomgegnerin hervorgetan. Mach´doch mal eine Releasing Therapie in Dein früheres Leben als GreenpeaceChefin, vielleicht gehen Dir dann noch mehr Lichter auf. Mit freundlichem Gruß Die Redaktion me

Kommentar des Monats

Atomoffensive und die SPD immer dabei

Offiziell hat sich CDUVerhandlungsführer Flöter im Gartower Schmierentheater vom allseits beliebten StandortArgument erschlagen lassen. Nein, nicht der "Standort Deutschland", der "Standort Gorleben" ist gefährdet. Und damit die "zahlreichen" Arbeitsplätze, die die Anlagen den Einheimischen angeblich bieten. Erinnern wir uns, wie vehement sich Flöter zwei Monate zuvor für die Teilnahme von BI und Bäuerlicher Notgemeinschaft am direkt vom MerkelMinisterium mit 100.000 Mark Budget ausgestatteten Runden Tisch in Sachen Gorlebener Atomanlagen eingesetzt hatte. Augenscheinlich geht es um nichts anderes, als das Profitstreben der Atomfirmen sozialverträglich zu bemänteln mit den Stimmen von rückgratlosen SPDPolitikern.

Dieselbe Nummer spielt sich in der Nationalparkdiskussion ab: Das Emblem "Naturschutz" verschleiert den Blick auf Realitäten inmitten dieses Nationalparks: die radioaktiven Abwässer der PKA in die Elbe, platzende MolFässer, strahlende Castoren. Eigentlich nicht anders, als in Ahaus. Dort lassen die Betreiber fast ausgestorbene PrzewalskiPferde und Wisente rund um das Zwischenlager grasen. Peinlicher und offensichtlicher geht´s nimmer! Aber ob in NRW oder hier: Politiker halten das Wahlvolk für dämlich und setzen auf retrograde Amnesie. Um die Rolle von CDU und SPD in den letzten zwei Jahren vergessen zu können, muß man allerdings schon mit dem Kopf gegen die Wand gelaufen sein.

Sandy liest atw (atomwirtschaft)
Sandy Santen vom Koordinationskreis SiemensBoykott beschäftigt sich mit Veröffentlichungen der Atombetreiber.

Finnland: 48% gegen neues AKW Eine in Finnland im Herbst 1997 durchgeführte Umfrage ergab eine Pattsituation: 48% der Bevölkerung waren gegen einen Neubau von AKW und 48% dafür. Die Atomlobby läßt seit Tschernobyl nichts unversucht Finnland wieder zu einem atomfreundlichen Land werden zu lassen. Die in Betrieb befindlichen 4 AKW sollten bereits 1993 erweitert werden, waren aber am breiten Widerstand von Bevölkerung und Parlament gescheitert. s Englisches Stromunternehmen will Verluste mit Wiederinbetriebnahme schrottreifer Atommeiler wettmachen Im September 1997 erklärte der Vorsitzende der Magnox Electric plc., daß der laut Geschäftsbericht 1996/97 ausgewiesene Fehlbetrag von 680 Mio. £ in den nächsten zwei Jahren abgebaut werde. Zu diesem Zweck soll im Januar 1999 das aus Sicherheitsgründen seit vier Jahren stillgelegte AKW Sizewell A2 in Betrieb genommen werden, da eine Kostenanalyse einen wirtschaftlichen Betrieb ergeben hätte.

SIEMENS KWU fusioniert weltweit Nachdem Siemens bereits mit der französischen Firma Framatome zusammen den EPR entwickelt, erstaunte im Oktober 1997 (auch Framatome) die Meldung über eine künftige Zusammenarbeit der KWUNuklearabteilung mit der britischen BNFL.

 

Hintergrund: Nationalpark

Auf gute Nachbarschaft?

Nationalpark Elbtalaue und atomarer Entsorgungspark in Gorleben

Eine Bestandsaufnahme des schwelenden Konfliktes im Landkreis Lüchow Dannenberg.

Von Martina Neußer.

Zur Person: Martina Neußer ist als Vorstandsmitglied für die Kassenführung der BI verantwortlich und hat sich in Gesprächen mit Befürwortern und Gegnern des Nationalparks in das umstrittene Thema eingearbeitet.

Die Landesregierung will einen Nationalpark am niedersächsischen Elbufer einrichten. In nächster Nähe zum "nuklearen Entsorgungspark" Gorleben. Wegen der Naturschutzmaßnahmen fürchten Bewirtschafter und Landeigentümer um ihre Einnahmen und andere Naturnutzer um ihre Freiheiten. Wieder hat die Region einen Konflikt, der einen heftigen Streit auslöst. Natur und Kulturschutz als wichtige Aufgabe, aber so und mit der Nachbarschaft? Planungen für ein Schutzgebiet an der Elbe Durch die ehemalige Grenze ist hier eine Region entstanden, in der sich eine verhältnismäßig artenreiche und durch das Elbetal und die besonderen klimatischen Bedingungen außergewöhnliche Tier und Pflanzenwelt erhalten hat. Die Naturschutzverbände haben nach der Grenzöffnung schnell reagiert, um zu verhindern, daß die Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region in Richtung Industrialisierung und Straßenbau gestellt wurden. Die Umweltministerkonferenz der ElbeAnliegerländer hat im März 1993 beschlossen, ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem mit unterschiedlichen Schutztypen zu schaffen, um die natürliche und kulturhistorisch bedingte Vielfalt der Landschaft zu erhalten. Das Prädikat "Biosphärenreservat" wurde bei der UNESCO beantragt. Auch der Kreistag sprach sich 1992 für eine solche Weichenstellung aus. Im niedersächsischen Teil will die Landesregierung einem Gebiet von 11.500 ha Größe die rechtlich weitestgehende Unterschutzstellung der Natur zukommen lassen: ein Nationalpark. Dieser wurde durch das "Forum Elbtalaue", an dem Vertreter aller betroffenen Verbände und Kommunen teilnahmen, seit Anfang 1995 vorbereitet. Das Umweltministerium erstellte umfangreiche Gutachten zu den Bereichen Tourismus, Land und Forstwirtschaft, Wirtschaft und verkehr und richtete eine Infostelle in Bleckede ein.

Widerstand

Die Vorbereitungen der Landesregierung reichen aber anscheinend nicht aus, um bestehende Bedenken auszuräumen. Als im vergangenen Jahr die Planungen in die Tat umgesetzt wurden und ein Verordnungsentwurf für den Nationalpark auf dem Tisch lag, entpuppte er sich als ein explosiver und nicht leicht zu durchschauender Konfliktstoff. Nationalparkgegner gründeten einen Verein, dem in wenigen Monaten über 1.000 Mit glieder beitraten. Koalitionen in anderen politischen Fragen wurden dabei heftig durcheinandergemischt. Die Verordnung wird von vielen Einheimischen als massive Reglementierung "von oben" empfunden, die die traditionelle Nutzung der Natur, sei es im Freizeit oder im wirtschaftlichen Bereich, einschränkt. Es ist ein Konkurrenzgefühl entstanden zwischen den Bewohnern der Elbtalaue, die "ihre" Natur genießen, nutzen und schützen, wie sie es für richtig halten, und den Biologen von auswärts, die aus ihren Erkenntnissen heraus Maßnahmen für notwendig halten.

Konfliktpunkte: 1. Landwirtschaft

In der Landwirtschaft besteht das Problem, daß wirtschaftliche Interessen dem Naturschutz gegenüberstehen. Der Verordnungsentwurf sieht für Eigentumsflächen nur geringe Einschränkungen vor, während bei Pachtflächen aus der Sicht der Landwirte die Gefahr besteht, daß die Naturschutzauflagen die Einnahmen verringern oder sogar Flächen komplett für die Bewirtschaftung verlorengehen. Die Agrarpolitik der letzten Jahrzehnte hat die Landwirte in eine "Wachsen oder Weichen"Mentalität getrieben. Das rasante Höfesterben mit seinen sozialen Folgen, naturschädigende Intensivierung der Anbaumethoden, Verschuldung und Abhängigkeit von Subventionen sind die Folgen. Es ist für die Landwirte sicherlich äußerst schwer angesichts der notorisch leeren Haushaltskassen an die Zahlung von Erschwernisausgleichen für den Naturschutz zu glauben, welche durch die Nationalparkverordnung gesetzlich verankert werden; zumal eine einzelbetriebliche Prüfung noch nicht stattgefunden hat und die Bauern noch nicht wissen, in welchem Ausmaß ihre Flächen betroffen sind.

2. Tourismus

Im Bereich Tourismus sehen die Nationalparkplaner eine wesentliche wirtschaftliche Chance für die Region. Es bleiben trotzdem offene Fragen. Nicht jede/r hat Lust dazu, mal eben den Beruf zu wechseln. Der Bustourismus im Bayrischen Wald ist keine angenehme Vorstellung. An einer Form von "sanftem Tourismus", mit dem Natur und Bewohner leben können, müssen alle Beteiligten noch arbeiten.

3. Forstwirtschaft

Zum Thema Forstwirtschaft hat Graf Bernstorff als einer der größten betroffenen Grundeigentümer darauf hingewiesen, daß es sich bei den binnendeichs gelegenen Flächen, die zum Nationalpark gehören sollen, um durch die spezielle Form der Bewirtschaftung entstandene Ökosysteme handelt, deren Nutzungsbe

schränkungen sowohl den Lebensraum für Flora und fauna verändern würden, als auch nicht hinzunehmende wirtschaftfliche Verluste bedeuten würden. Die Notwendigkeit eines hoheitlichen Naturschutzes angesichts der vielen Naturschutzmaßnahmen, die aus Eigeninitiative durchgeführt wurden, wird bezweifelt.

4. Demokratische Legitimation

Der Nationalpark wird von Behördenseite als Entwicklungsnationalpark" bezeichnet. Die vielen Einzelfragen sollen von der Verwaltung im "Einvernehmen" mit der Bevölkerung gelöst werden. Gerade diese vermeintliche Offenheit sehen die Gegner als Gefahr, denn das "Einvernehmen" bedeutet kein Stimmrecht, so daß auch ohne Akzeptanz in der Bevölkerung Entscheidungen durchgesetzt werden können. Die Entscheidung für den Nationalpark kann nicht deshalb schon als demokratisch legitimiert gelten, weil sie auf parlamentarischer Ebene im Kreistag gefallen ist (der sich allerdings seinerzeit bemüht hat, Änderungswünsche im Sinne der Bevölkerung aufzunehmen).

5. Nationalpark contra Entsorgungspark

Grotesk ist und bleibt der Widerspruch, daß ein Nationalpark ausgerechnet in einer Region entstehen soll, in der durch die Lagerung von Atommüll Umweltzerstörung in seiner krassesten Form betrieben wird. Das Nationalparkemblem wird als Chance für die Vermarktung regionaler Produkte gerade aus der Landwirtschaft angepriesen, während doch die radioaktive Belastung der Region bereits überall bekannt ist. Das vorgebliche Engagement der CDU für die Bedürfnisse der Bevölkerung in Sachen Nationalpark führt sich selbst ad absurdum, stören sich die gleichen Parteipolitiker in Fragen der Atompolitik doch nicht daran, daß die berechtigten Interessen derselben Bevölkerung von der Polizei mit Schlagstöcken und Wasserwerfern niedergemacht werden. Die gleichen Behörden auf Bezirks und Landesebene, die sonst Atomanlagen und transporte oder die Einleitung radioaktiver Abwässer aus der PKA in die Elbe genehmigen, erlassen nun Verordnungen zum Nationalpark. Einige Protagonisten in der Auseinandersetzung bringen diesen Behörden nahezu grenzenloses Vertrauen entgegen, wenn es um die Sicherheit im Atomgeschäft geht, aber den Versicherungen, keine/r werde in seiner Existenz durch den Nationalpark bedroht, mögen sie keinen Glauben schenken. Da sich dieselbe Regierung für den Nationalpark einsetzt, deren Engagement für die Verhinderung des atomaren Entsorgungsparks doch eher gering ist, kommt der Verdacht auf, daß der Nationalpark nur als "grünes Mäntelchen" um die Atomanlagen gehängt werden soll.

Fazit

Der Verordnungsentwurf hat viele Konfliktpunkte im Bereich Naturschutz zugespitzt. Welche Maßnahmen sind notwendig und sinnvoll? Wie läßt sich der Naturschutz mit wirtschaftlichen Erfordernissen vereinbaren? Hilft rechtlicher Schutz der Natur oder muß/kann auf die Einsicht und Kooperation der Einheimischen gewartet werden? Angesichts der vielen offenen Fragen hätte Frau Griefahn sicher besser daran getan, die Verordnung nicht in solcher Eile durchzuziehen. Bestimmte Naturschutzmaßnahmen oder der Sinn, der darin steckt, eine einzelne Art zu erhalten, sind wegen der Kompliziertheit der natürlichen Zusammenhänge nicht immer auf den ersten Blick zu verstehen und es bedarf einer positiven Einstellung seitens der Bevölkerung und einiger Geduld auf Seiten der Biologen, um sich verständigen zu können. In den öffentlichen Diskussionen der letzten Zeit ist zumindest ein gemeinsamer kleiner Nenner zu finden: Das Bedürfnis, die Region mit ihren natürlichen und kulturellen Schönheiten zu erhalten. Die Bewohner der Region sind trotz bestehender Konflikte gefragt, aktiv an diesem Prozeß teilzunehmen.

Impressum

Die "GorlebenRundschau" erscheint monatlich und wird herausgegeben von der
Bürgerinitiative Umweltschutz LüchowDannenberg e.V.
Redaktion: Mathias Edler
Auflage: 2.000


BI-Büro, Drawehner Str. 3,
29439 Lüchow
Tel.: 05841 / 46 84 Fax: 05841 / 31 97

Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr, Sa: 9-12 Uhr,
Di, Do: 15-18.30 Uhr.

Spendenkonto der BI:
KSK Lüchow BLZ 258 513 35 Konto 2 060 721

Anmerkung der Castor-Nix-Da Redaktion:

Bitte bestellen Sie die Gorleben-Rundschau schriftlich beim BI-Büro.

Ich abonniere die GorlebenRundschau ab Monat/Jahr: ......../........ .

Bitte schickt mir jeweils ein Exemplar (DM 20, pro Jahr)

Bitte schickt mir jeweils 10 Exemplare (DM 50, pro Jahr)

Bitte schickt mir jeweils 100 Exemplare (DM 120, proJahr) Ich überweise das Geld auf das BI-Konto (siehe Impressum) unter dem Stichwort "GorlebenRundschau".

Ich lege Bargeld / Briefmarken / Scheck bei.

Name:

Adresse:

Bearbeitet am:18.07.1998 /ad


zurück zur Homepage