Polizei nicht sicher vor CASTOR-Strahlung
von Dieter Schaarschmidt
| In Niedersachsen sollen in Zukunft mögliche Gesundheitsschäden
anläßlich der Polizeibegleitung von CASTOR-Transporten als Dienstunfall anerkannt
werden. Damit sollen auch Erkrankungen durch ionisierende Strahlung als Berufskrankheit
erfaßt und entschädigt werden, ohne daß die Betroffenen den Nachweis für die Ursache
erbringen müssen. Dies ist schon ein großer Fortschritt, wenngleich er nicht für BGS
und andere Länderpolizeien gilt. Noch vor dem CASTOR-Transport nach Ahaus hatten hunderte
von PolizistInnen eine gesundheitliche Absicherung von ihren Dienstherren verlangt und
waren dahingehend belehrt worden, nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft sei eine
zu körperlichen Schäden führende Strahlenbelastung auszuschließen. Damit geben sich die Polizei und ihre Gewerkschaften schon lange nicht mehr zufrieden. Doch ein weiterer Mißstand macht den PolizistInnen ernste Sorgen: Viele junge PolizistInnen schließen zu Beginn ihrer Laufbahn eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, in der Hoffnung später im Falle der Berufsunfähigkeit wenigstens finanziell abgesichert zu sein. Warum dies nicht so ist, mußte Thomas Brunst, ehemaliger BGS-Beamter aus Kassel am eigenem Leibe erfahren. Er hat sich sogar an die Bürgerinitiative gewandt, weil weder Versicherung noch Gewerkschaft ihm weiterhelfen wollte. Nach Eintritt seiner Dienstunfähigkeit weigerte sich seine Versicherung zu
zahlen, weil er bei Versicherungsbeginn keine spezielle Eingangsuntersuchung gemacht
habe. Damals, so Thomas Brunst, sei er aber wie andere KollegInnen reihenweise mit dem
Argument in die Versicherung gelockt worden, eine Eingangsuntersuchung sei nicht
erforderlich, weil sie ja gerade erst für ihren Dienstantritt bei der Polizei gründlich
untersucht und für gesund erklärt worden seien. So gibt es nach Meinung von Brunst, und
dies bestätigt auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, eine ganze Menge toter
Verträge, für die zwar brav Beiträge gezahlt werden, die aber im Ernstfall keine
Geltung haben. Ein Skandal, der wohl nur verschwiegen wird, weil Versicherungen und
Provisionsjäger etwas zu verlieren Aber auch, wenn eine Dienstunfähigkeitsversicherung ordentlich mit
Eingangsuntersuchung abgeschlossen wurde, bietet sie noch lange keinen Schutz vor |
Bearbeitet am:24.06.1999 /ad