Prozesse gegen Frontladerzinken-Adi
(News vom 12.01.1998 Prozesse eingestellt)
Am 12. 01. 98 um 8.30 Uhr beginnt im Amtsgericht Dannenberg der Prozeß gegen den Landwirt Adi Lambke aus Jameln. Ihm wird vorgeworfen am 7. Mai 1996,
einen Tag vor dein zweiten Castortransport Als sich anläßlich der Durchfahrt
des Transporttiefladers für den Castorbehälter durch Daß er dann versuchte mit diesen Zinken die brutalen Schlagstockangriffe abzuwehren, wird dem damals 65 jährigen Altbauem als Angriff mit einer Waffe auf die Polizisten ausgelegt. In unseren Augen eine völlig absurde Anschuldigung. Die Fernsehbilder belegen eindeutig, daß Adi Lambke zu keiner Zeit beabsichtigte irgendwelche Personen zu gefährden, geschweige denn zu verletzen. Im Anbetracht der polizeilichen Übermacht wird dem ungeheuer gewalttätigen Vorgehen der Beamten ohnehin ein aussichtsloses Unterfangen. Adi Lambke nahm stellvertretend für uns alle das Recht auf Demonstration und Blockade der Castortransporte und Einlagerungen wahr. In unseren Augen steht das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für uns und unsere Nachkommen vor den wirtschaftlichen Interessen der Atommafia und ihrer politischen Gefolgschaft. Wir sehen in diesem Verfahren einen
weiteren Einschüchterungsversuch gegen einen
profilierten Mitstreiter gegen die Atomanlagen in
Grorleben. Weder Gerichtsverfahren noch zerstochene
Treckerreifen werden die Bäuerliche Notgemeinschaft von
weiteren Aktionen gegen Weitere Verhandlungstage: 16. 1. 9,00 Uhr Prozesse wurden nach dem ersten Verhandlungstag eingestellt ! Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Landwirt und Atomkraftgegner Adi Lambke aus Jameln wegen Nötigung, Widerstand gegen Vcllstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung. Nach der Vernehmung von zahlreichen Zeugen der Polizei und der Augenscheinnahme in die vorliegenden Videoaufzeichnungen hat das Gericht auf Anregung der Staatsanwaltschaft und im Einverständnis mit der Verteidigung und dem Angeklagten überrraschend das Verfahren gegen Lambke eingestellt. Sowohl sämtliche Kosten muß das Land Niedersachsen übernehmen, als auch die Pflichtverteidigerauslagen in voller Höhe. Dieser Beschluß des Gerichts ist nicht mehr anfechtbar und damit endgültig. Aus den Videoaufzeichnungen ging deutlich hervor, daß Bauer Lambkes "Schläge" lediglich der Abwehr von prügelden Polizisten diente. Die Bäuerliche Notgemeinschaft begrüßt die Einsichtbereitschaft der Staatsanwaltschaft und hofft das in Zukunft auf solche unnötigen, diffamierenden Verfahren zu Lasten des Steuerzahlers verzichtet werden kann. Weitere Zeitungsberichte:
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