Vorläufige Auswertung des Ermittlungsausschusses Gorleben

Es gab ca. 400 Ingewahrsamnahmen bzw. Festnahmen. Dabei wurden den DemonstrantInnen Straftaten vorgeworfen, wie z.B. Eingriff in den Schienenverkehrs, Landfriedensbruch usw.
Bereits in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm wurde in den meisten Fällen von der Polizei festgestellt, daß der Straftatvorwurf nicht haltbar ist, und die Festnahme wurde auf das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz umgemünzt, d.h., Gewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten. Dieser Wechsel der Rechtsgrundlage ist in vielen Fällen nicht zulässig, so auch nicht im Falle des „Quickborner Kessels“ vom 03.03.97, dort läuft bereits eine Strafanzeige gegen den Einsatzleiter wegen Freiheitsberaubung.
Eine mehr als 20 Menschen zählende Gruppe mußte über viele Stunden in einem Gitterkäfig im Freien stehen. Erst nach lautstarkem Protest wurden sie in einen Keller verbracht. Viele Gefangene berichten von Schikanen wie mehrmaligem Durchsuchen, Beleidigungen und Beschimpfungen.
Entgegen den bereits im Vorfeld des Transportes erfolgten Zusicherungen der Bezirksregierung, wurde der Kontakt zu unserem anwaltlichen Notdienst sehr erschwert und behindert. Die Anwälte wurden mit Falschaussagen an der Nase herumgeführt und häufig nicht zu den Gefangenen vorgelassen, obwohl sie rechtlich in jeder Lage des Verfahrens von ihren MandantInnen hinzugezogen werden können.
Der zugesicherte richterliche Notdienst – notwendig zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme – war unterbesetzt und wurde ebenfalls von der Polizei ausgespielt. Anträge zur Überprüfung der Ingewahrsamnahme für Menschen, die sich schon lange in Neu Tramm aufhielten, wurden erst dann gestellt, wenn der Richter gerade eine viertel Stunde seinen Dienst beendet hatte, mit der Folge, daß die Betroffenen bis zu 20 Stunden einsitzen mußten.

Die bisher in den Medien veröffentlichte Zahl der Verletzten ist falsch.
Allein nach vorläufiger Auswertung der Angaben von SanitäterInnen und ÄrztInnen sind mindestens 400 Menschen verletzt worden. Zusätzlich erlitten 30 Personen schwere Verletzungen. Wobei zu bemerken ist, daß die SanitäterInnen „nur“ die schweren und komplizierten Arm- und Beinbrüche, Halswirbelfrakturen, Nieren- sowie Milzprellungen und Kieferfrakturen zu den schweren Verletzungen zählen. Wir gehen davon aus, daß die tatsächliche Zahl von Verletzten um etliches höher liegt.
Zahllose Protokolle berichten, daß die Polizei gezielt durch Tritte und Schläge auf den Kopf von DemonstrantInnen versucht hat, diese demonstrationsunfähig zu schlagen. Platzwunden, Gehirnerschütterungen, Nasenbeinbrüche und Augenverletzungen waren vielerorts die Folge brutaler Polizeiübergriffe bei Sitzblockaden und Demonstrationen auch außerhalb der Verbotszone. Bereits abgeräumte DemonstrantInnen wurden hinter den Polizeiketten krankenhausreif geschlagen, Menschen die verzweifelt, ängstlich und weinend an Baumstämmen lehnten, wurden von bis zu 5 Polizisten gleichzeit zusammengeschlagen und Menschen, denen schon längst die blutabschnürenden Schnellbinder um die Handgelenke gelegt waren, wurden immer noch getreten.
Ist das nicht schwere Körperverletzung im Amt? Von ganz oben abgesegnet, wenn nicht sogar befohlen? Polizeieinheiten aus Magdeburg und Berlin taten sich wieder einmal bei den harten Übergriffen besonders hervor. Die Strafverfolgung der Beamten ist zumeist aussichtslos, da die Polizeirandale im Schutz der Dunkelheit und der Polizeivisiere stattfand. Aus unseren Erfahrungen mit der „Wir klagen an“ Kampagne, schließen wir, daß die Polizisten von ihren Einsatzleitern gedeckt bzw. diese Tatsachen geleugnet werden, denn die Anzeigen aus 1996 haben noch kein einziges Ermittlungsergebnis hervorgebracht.
Es hatte System, daß an manchen Straßenabschnitten randalierende Polizisten DemonstrantInnen krankenhausreif schlugen und anschließend die zur Hilfe eilenden Sanitätsfahrzeuge nicht durchließen, sie erhielten sogar Platzverweise. Andere Rettungswagen wurden durchsucht, mit dem Vorwurf, von ihren Funkgeräten aus den Polizeifunk zu stören, und eine RTW-Besatzung wurde minutenlang mit einer Pistole an der Schläfe aufgehalten, während sie dringend zu einer Notfallversorgung, makabererweise, in die Gefangenensammelstelle mußten. Auch dieses Vorgehen der Polizei hat bereits Strafanzeigen zur Folge.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg herrschte wieder einmal Ausnahmezustand und es entstand beim Ermittlungsausschuß der Eindruck, daß das polizeiliche Vorgehen großer Willkür und bloßer körperlicher Gewalt entsprang.
Aus Kontrollstellen wurden rechtswidrige Straßensperren, Bauern durften nicht über die Straße, um ihre Schweine zu füttern, Kinderwagen, mit denen demonstrierte werden sollte, wurden einkassiert und zerstört. Das Pölitzer Camp war von der Versorgung völlig abgeschnitten und konnte zeitweilige nur noch per Boot angefahren werden. Mit dem Abschluß von Leuchtspurmunition über Camps provozierte die Polizei und rechtfertigte mit der fadenscheinigen Erklärung, sie müßten testen, ob sie noch funktioniert. Planen, mit denen Menschen sich vor dem Wasserwerfer schützten, wurden von oben, ohne sehen zu können, was darunter passiert, mit Messern aufgeschlitzt, und an einem Ort bekamen die Beamten den Befehl: „Steine werfen“ und sie warfen.
Selbst wenn man die angeblich rechtsstaatliche Argumentation verfolgen wollte und damit eine Sicherung des Transportes rechtfertigt, so müssen wir doch nach diesem Einsatz feststellen: der Rechtsstaat hat sich verabschiedet. Willkürliche Festnahmen und absichtlich herbeigeführte schwere Verletzungen können wohl nur den Zweck der massiven Einschüchterung verfolgen, sollen wohl ein Bild von Angst und Terror verbreiten, so daß ein jeder und eine jede sich überlegt, ein weiteres Mal auf die Straße und Schiene zu gehen. Doch bereits in den vergangenen Jahren schlossen wir, daß dieses Konzept der Polizei nicht aufgehen wird – und wir haben recht behalten.


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