Vorläufige Auswertung des Ermittlungsausschusses Gorleben
Es gab ca. 400 Ingewahrsamnahmen bzw.
Festnahmen. Dabei wurden den DemonstrantInnen Straftaten
vorgeworfen, wie z.B. Eingriff in den Schienenverkehrs,
Landfriedensbruch usw.
Bereits in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm wurde in den
meisten Fällen von der Polizei festgestellt, daß der
Straftatvorwurf nicht haltbar ist, und die Festnahme wurde auf
das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz umgemünzt, d.h.,
Gewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten. Dieser Wechsel
der Rechtsgrundlage ist in vielen Fällen nicht zulässig, so
auch nicht im Falle des Quickborner Kessels vom
03.03.97, dort läuft bereits eine Strafanzeige gegen den
Einsatzleiter wegen Freiheitsberaubung.
Eine mehr als 20 Menschen zählende Gruppe mußte über viele
Stunden in einem Gitterkäfig im Freien stehen. Erst nach
lautstarkem Protest wurden sie in einen Keller verbracht. Viele
Gefangene berichten von Schikanen wie mehrmaligem Durchsuchen,
Beleidigungen und Beschimpfungen.
Entgegen den bereits im Vorfeld des Transportes erfolgten
Zusicherungen der Bezirksregierung, wurde der Kontakt zu unserem
anwaltlichen Notdienst sehr erschwert und behindert. Die Anwälte
wurden mit Falschaussagen an der Nase herumgeführt und häufig
nicht zu den Gefangenen vorgelassen, obwohl sie rechtlich in
jeder Lage des Verfahrens von ihren MandantInnen hinzugezogen
werden können.
Der zugesicherte richterliche Notdienst notwendig zur
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme
war unterbesetzt und wurde ebenfalls von der Polizei ausgespielt.
Anträge zur Überprüfung der Ingewahrsamnahme für Menschen,
die sich schon lange in Neu Tramm aufhielten, wurden erst dann
gestellt, wenn der Richter gerade eine viertel Stunde seinen
Dienst beendet hatte, mit der Folge, daß die Betroffenen bis zu
20 Stunden einsitzen mußten.
Die bisher in den Medien
veröffentlichte Zahl der Verletzten ist falsch.
Allein nach vorläufiger
Auswertung der Angaben von SanitäterInnen und ÄrztInnen sind
mindestens 400 Menschen verletzt worden. Zusätzlich erlitten 30
Personen schwere Verletzungen. Wobei zu bemerken ist, daß die
SanitäterInnen nur die schweren und komplizierten
Arm- und Beinbrüche, Halswirbelfrakturen, Nieren- sowie
Milzprellungen und Kieferfrakturen zu den schweren Verletzungen
zählen. Wir gehen davon aus, daß die tatsächliche Zahl von
Verletzten um etliches höher liegt.
Zahllose Protokolle berichten, daß die Polizei gezielt durch
Tritte und Schläge auf den Kopf von DemonstrantInnen versucht
hat, diese demonstrationsunfähig zu schlagen. Platzwunden,
Gehirnerschütterungen, Nasenbeinbrüche und Augenverletzungen
waren vielerorts die Folge brutaler Polizeiübergriffe bei
Sitzblockaden und Demonstrationen auch außerhalb der
Verbotszone. Bereits abgeräumte DemonstrantInnen wurden hinter
den Polizeiketten krankenhausreif geschlagen, Menschen die
verzweifelt, ängstlich und weinend an Baumstämmen lehnten,
wurden von bis zu 5 Polizisten gleichzeit zusammengeschlagen und
Menschen, denen schon längst die blutabschnürenden
Schnellbinder um die Handgelenke gelegt waren, wurden immer noch
getreten.
Ist das nicht schwere Körperverletzung im Amt? Von ganz
oben abgesegnet, wenn nicht sogar befohlen? Polizeieinheiten aus
Magdeburg und Berlin taten sich wieder einmal bei den harten
Übergriffen besonders hervor. Die Strafverfolgung der Beamten
ist zumeist aussichtslos, da die Polizeirandale im Schutz der
Dunkelheit und der Polizeivisiere stattfand. Aus unseren
Erfahrungen mit der Wir klagen an Kampagne,
schließen wir, daß die Polizisten von ihren Einsatzleitern
gedeckt bzw. diese Tatsachen geleugnet werden, denn die Anzeigen
aus 1996 haben noch kein einziges Ermittlungsergebnis
hervorgebracht.
Es hatte System, daß an manchen Straßenabschnitten
randalierende Polizisten DemonstrantInnen krankenhausreif
schlugen und anschließend die zur Hilfe eilenden
Sanitätsfahrzeuge nicht durchließen, sie erhielten sogar
Platzverweise. Andere Rettungswagen wurden durchsucht, mit dem
Vorwurf, von ihren Funkgeräten aus den Polizeifunk zu stören,
und eine RTW-Besatzung wurde minutenlang mit einer Pistole an der
Schläfe aufgehalten, während sie dringend zu einer
Notfallversorgung, makabererweise, in die Gefangenensammelstelle
mußten. Auch dieses Vorgehen der Polizei hat bereits
Strafanzeigen zur Folge.
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg
herrschte wieder einmal Ausnahmezustand und es entstand beim
Ermittlungsausschuß der Eindruck, daß das polizeiliche Vorgehen
großer Willkür und bloßer körperlicher Gewalt entsprang.
Aus Kontrollstellen wurden rechtswidrige Straßensperren, Bauern
durften nicht über die Straße, um ihre Schweine zu füttern,
Kinderwagen, mit denen demonstrierte werden sollte, wurden
einkassiert und zerstört. Das Pölitzer Camp war von der
Versorgung völlig abgeschnitten und konnte zeitweilige nur noch
per Boot angefahren werden. Mit dem Abschluß von
Leuchtspurmunition über Camps provozierte die Polizei und
rechtfertigte mit der fadenscheinigen Erklärung, sie müßten
testen, ob sie noch funktioniert. Planen, mit denen Menschen sich
vor dem Wasserwerfer schützten, wurden von oben, ohne sehen zu
können, was darunter passiert, mit Messern aufgeschlitzt, und an
einem Ort bekamen die Beamten den Befehl: Steine
werfen und sie warfen.
Selbst wenn man die angeblich rechtsstaatliche Argumentation
verfolgen wollte und damit eine Sicherung des Transportes
rechtfertigt, so müssen wir doch nach diesem Einsatz
feststellen: der Rechtsstaat hat sich verabschiedet.
Willkürliche Festnahmen und absichtlich herbeigeführte schwere
Verletzungen können wohl nur den Zweck der massiven
Einschüchterung verfolgen, sollen wohl ein Bild von Angst und
Terror verbreiten, so daß ein jeder und eine jede sich
überlegt, ein weiteres Mal auf die Straße und Schiene zu gehen.
Doch bereits in den vergangenen Jahren schlossen wir, daß dieses
Konzept der Polizei nicht aufgehen wird und wir haben
recht behalten.