Pressedienst Nr. 55-97 vom 12.11.1997
Kritische Polizisten suchen Kollegen,
die am 8.5.1996 beim Castor-Transport in Nähe des Behälters waren
''Strafanträge wegen der Strahlenbelastung stellen!''
Anmerkung der Castor-Nix-Da Redaktion:
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von Transport - und CASTOR - Behältern
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Stellungsnahme der Fachruppe Radioaktivität (Udo Jentzsch) vom 05.10.2000
| Als Sprecher der BAGKritPol rufe ich öffentlich dazu auf, daß sich
Polizei- beamtinnen und -beamte bei uns melden., die beim CASTOR-Transport am 8. Mai 1996
in der Nähe des Behälters waren. Damit ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen
eingeleitet werden kann, ist ein Strafantrag erforderlich. Kolleginnen und Kollegen können sich schriftlich bei einer der genannten Adressen melden, um sich bemerkbar zu machen. Angesichts der uns zugegangenen Hinweise können wir es nicht verantworten, unsere KollegInnen uninformiert zu lassen. Der Strafantrag muß gegen die verantwortlichen Gutachter und Strahlenmeßfachleute wegen vorsätzlicher Körperverletzung gestellt werden. Dazu ist es aber erforderlich, daß sich die Geschädigten auch melden. Schriftliche Rückmeldungen können auch über die zentrale
FAX-Rufnummer 0221/957 2965 an uns gefaxt werden. Auch über das Internet sind wir erreichbar. Hintergrund des Aufrufes: Nach uns vorliegenden Informationen von Radiologen war der Kokillenbehälter "TS-28V" im vorderen Deckel/Mantelbereich nicht ausreichend gegen den Durchgang von Neutronen-Direktstrahlung abgeschirmt. Dadurch wurden die maximal zulässigen Grenzwerte der Gefahrenverordnung Straße (GGVS) um das 4-20fache überschritten (zulässige 2mSv/h an allen Punkten der Wagenaußenhaut und 0,1 mSv/h im 2-mAbstand). Die Schädlichkeitsbewertung von Neutronenstrahlung ist dabei nur mit einem Faktor Q=10 nach der Strahlenschutzverordnung von 1976 bewertet. Die mitgeführten Dosimeter waren nicht geeignet, die Neutronendosisleistung zu erfassen und über die Zeit zu integrieren. Die Meßwerte geben somit keinen zuverlässigen Anhalt für die real erfolgte Körperschädigung. (Quelle: Radiologie) Wir wissen aus unterschiedlichen öffentlichen Berichten, daß die Gewerkschaft der Polizei mutmaßlich anderer Auffassung ist und sich eher den Meinungen anschließt, die sich der ungenauen Meßmethode bedient haben müssen. Wir bitten die Angehörigen der BeamtInnen, die Strahlengefahr durch Neutronenstrahlung nicht zu unterschätzen. Damit eine ordentliche Untersuchung der Vorwürfe durch Staatsanwaltschaften und Gerichte möglich ist und später keine Unterlassungsvorwürfe gemacht werden können, bitten wir um baldige Rückmeldung. |
Ergänzung vom 25.5.1998:
Köln/Düsseldorf/Hilden, 26. Mai 1998: Gewerkschaft der Polizei meldet, sie habe
Strafantrag
gestellt. Text soll in GdP-Homepage abrufbar sein.
Strafantrag zum Transport vom 8. Mai 1996 sollte nun auch die bislang nachgewiesenen
begleiteten Transporte sowie die daran beteiligten Verantwortlichen betreffen.Die
KollegInnen
bitten wir, sich zu melden, bzw. die Vorgesetzten fordern wir auf, tätig werden.
Bisherige Homepage der BAGKritPol
Homepage der BAGKritPol mit Schwerpunkt "Situation in den Städten - Kommunale
Sicherheitspolitik in der Kritik"
Bundesarbeitsgemeinschaft
Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Herausgeber der Zeitschrift Unbequem)
(Hamburger Signal) e.V.
Sprecher der BAG
Martin Herrnkind
Böttcherstraße 27/29
23552 Lübeck
Tel.:0451 - 70 70 500
Fax:0451 - 70 70 801
Herrnkind.Martin@t-online.de
Hinweis in eigener Sache: Seit Ende November 1997 bin ich nicht mehr einer
der drei offiziellen Sprecher der BAGKritPol. Aussagen, die nach diesem Termin von mir
gemacht wurden und werden,
bedürfen im Sinne korrekter Vereinsarbeit und demokratischer Prinzipien besonderer
Beschlüsse der BAGKritPol. Näheres kann erfragt werden bei den verbleibenden Sprechern:
Jürgen Korell
Tel. / Fax 0611 405673
oder
Martin Herrnkind
0451 7070 801 oder Fax 0451 7070 500>