Gefahren der
Castortransporte
für das Begleitpersonal
von Dr. med. Rainer Stephan*
Seit einer im August 95 erschienenen
Studie von Prof. Dr. Horst Kuni (Klinische Nuklearmedizin der
Universität Marburg) zur Gefährdung der Gesundheit durch
Strahlung des CASTOR (Anmerkung der Castor-Nix-Da
Redaktion: s.auch "Neutronenstrahlung - die unterschätzten
Gefahren) (**) hat eine intensive Diskussion eingesetzt
über die vermutete Unterschätzung der Castor-Strahlung. Prof.
Kunis Berechnungen weisen darauf hin, daß die Neutronenstrahlung
in der Nähe der Transportbehälter 30mal schädlicher ist als
offiziell angegeben. Nach neueren Erkenntnissen dürfte die
Neutronenstrahlung sogar 60mal gefährlicher sein als die
deutsche Strahlenschutzverordnung annimmt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bleibt bei seiner
Auffassung, daß von den Castor-Transporten weder für das
Transportpersonal, noch für die begleitenden Polizisten eine
Strahlengefahr ausgehe (siehe Info Blatt 3/95). Ein
unbeschädigter Castor-Behälter (mit einem
Radioaktivitätsinventar zahlreicher Hiroshima-Bomben) stellt
eine ausgedehnte Strahlenquelle dar, die sich noch erheblich
vergrößert, wenn zukünftig die Transporte im 3er- bis 6er-Pack
rollen. Das Strahlenfeld eines Castors besteht im Wesentlichen
aus Gammastrahlen und Neutronen. Der Anteil dieser beiden
Strahlenarten ist sehr unterschiedlich und hängt u.a. ab vom
Plutoniumgehalt der Brennelemente (z.B. MOX - BE), vom Grad des
Abbrandes und von der zurückliegenden Abklingzeit. Schwierig ist
bereits die physikalische Messung der Neutronen. Das BfS hat am
Castor IIa aus Philippsburg in 2 m Abstand mit 6 verschiedenen
Meßgeräten folgende Neutronen-Dosisleistung gemessen: 15, 17,
23, 25, 30, 69 mikroSievert pro Stunde (µSv/h), wobei es den
Wert 17 µSv/h für den zutreffenden hielt.
Wohl nicht umsonst hat sich das BfS bis heute sehr zurückhaltend
gezeigt mit der Bekanntgabe von konkreten Meßwerten über das
Ausmaß des Strahlenfeldes. In einer Gegendarstellung (31.8.95)
zu Prof. Kunis Beitrag rückte das BfS eine Angabe heraus: im
Abstand von 2 m vom Castorbehälter des Transportes vom
24./25.4.95 wurde eine Dosisleistung von 25 µSv/h gemessen,
davon 5µSv/h Gammastrahlung und 20 µSv/h Neutronenstrahlung.
Dies heißt, daß im Abstand von 2 m vom Fahrzeug der zum Schutz
der Öffentlichkeit geltende Dosisleistungswert in Höhe von
100µSv/h deutlich unterschritten wurde, hingegen aber nicht der
wichtige Grenzwert von 20 µSv/h, der für berufstätige Personen
beachtet werden muß, die sich vorübergehend an Orten aufhalten,
an denen die Aufenthaltszeit nicht mehr als 250 Stunden im Jahr
beträgt, und die keinen Personendosimeter tragen. Der Grenzwert
20µSv/h (Berechnung der Äquivalentdosis nach der
Strahlenschutzverordnung) wurde erst in einer Distanz von etwa 5
m unterschritten.
Folgt man allein den Ausführungen des BfS, so wurde bei
Anwendung der deutschen Strahlenschutzverordnung der Grenzwert
von 5.000 Mikrosievert/Jahr für beruflich nicht
strahlenexponierte Personen (z. B. polizeiliche
Transportbegleitung durch sog. Seitenkräfte) in 2 m Entfernung
nicht eingehalten. Ein Polizist müßte sich 250 Stunden pro Jahr
dort aufhalten können, ohne sich mit mehr als 5.000 µSv zu
belasten. Diese Strahlendosis hätte er in 2 m Abstand vom Castor
tatsächlich schon nach 200 Stunden erhalten, nach den Kriterien
der Internationalen Strahlenschutzkommission (siehe Ausführungen
weiter unten) sogar schon nach 111 Stunden.
Beurteilt an diesem konkret genannten Beispiel, hält selbst die
polizeiinterne Regelung Schleswig-Holsteins nicht stand, nach der
eine polizeiliche Transportbegleitung durch Seitenkräfte einen
Mindestabstand von 2,50 m zum Transportbehälter nicht
unterschreiten darf, ganz zu schweigen von der in Niedersachsen
inzwischen ausgesetzten hautnahen Transportbegleitung.
Niedersachsen hat inzwischen unabhängig von den sonst in
Deutschland geltenden Grenzwerten die maximal zulässige
jährliche Strahlenbelastung für Polizeibeamte auf 1
Millisievert (1.000 µSv) festgelegt. Die Strahlenbelastung eines
Beamten, der sich im April 95 rund 3 Stunden dicht neben dem
Castor-Behälter aufhielt, soll nach Angaben des
niedersächsischen Umweltministeriums 0,265 Millisievert betragen
haben. Demnach wäre bei Bewertung nach der derzeitig noch
gültigen Strahlenschutzverordnung der niedersächsische
Jahres-Grenzwert bereits nach weniger als 12 Stunden erreicht.
Die Entwicklung der Grenzwerte im Laufe der Jahrzehnte zeigt,
daß die Schadwirkung ionisierender Strahlung immer unterschätzt
wurde. Die derzeit in der BRD gültigen Grenzwerte stützen sich
auf den Wissensstand von 1977. Die Einschätzung der Schadwirkung
von Neutronenstrahlen geht gar auf den Kenntnisstand von 1973
zurück. Neutronen haben als dicht-ionisierende Strahlen bezogen
auf die gleiche physikalische Dosis eine größere
strahlenbiologische Wirksamkeit als locker-ionisierende Strahlen
(z. B. Gamma- strahlen). Von dicht-ionisierenden Strahlen werden
in der Regel beide DNA-Stränge (Erbinformationen) der
getroffenen Zellen durchschlagen. Dies bewirkt, daß die
Reparatur-Enzyme die Schäden nicht mehr ausgleichen
können. Geschädigte Zellen können Krankheiten wie Leukämie
und Krebs, Schädigung des Erbgutes und Mißbildungen des
entstehenden Lebens usw. auslösen. Die über die radioaktive
Strahlung von einem Gewebe aufgenommene Energiedosis (Einheit
Gray ) sagt nur bedingt etwas aus über die Schädlichkeit der
Strahlung, weil die einzelnen Strahlungsarten biologisch
unterschiedliche Wirkungen haben. Die Energiedosis wird deshalb
mit einem Qualitätsfaktor (q) multipliziert. Die
Qualitätsfaktoren dienen dazu, biologisch verschieden wirksame
Strahlenarten so zu umrahmen, daß mit ihrer Hilfe eine
Äquivalentdosis ermittelt werden kann. Die
Qualitätsfaktoren (Strahlungsgewichtungsfaktoren) sind in der
deutschen Strahlenschutzverordnung normativ festgesetzt, z.B.
für Gammastrahlung 1, für Neutronen 10.
Bei der Bewertung dürfen jedoch die Abweichungen der
tatsächlichen relativen biologischen Wirksamkeit (RBW) der
Strahlenarten nicht übersehen werden. Mit der Definition der
relativen biologischen Wirksamkeit (RBW), abgeleitet aus
Beobachtungen z.B. bei Experimenten, versucht die Wissenschaft
einen objektiven Maßstab für Strahlenschäden zu schaffen.
Bereits 1986 hatte eine Wissenschaftlergruppe der Internationalen
Strahlenschutzkommission (ICRP) eine Höherbewertung der
relativen biologischen Wirksamkeit von Neutronen mit einem
Qualitätsfaktor von 25, unabhängig von der Energie der
Neutronen, vorgeschlagen. Die von der ICRP schließlich 1990
vorgenommene Neubewertung um den Faktor 20 ist in der geltenden
deutschen Strahlenschutzverordnung bis heute nicht umgesetzt
worden. Das BfS rechnet weiterhin nur mit einem Qualitätsfaktor
von 10, unterschätzt also die Gefährlichkeit der Neutronen um
mindestens einen Faktor 2.
Allein die Anwendung der ICRP-Empfehlung würde bereits für den
Castortransport vom 24./25.4.95 eine Dosisleistung durch
Neutronen- und Gammastrahlung von 45 Mikrosievert/Stunde
bedeuten. Die strahlenbiologische Wirkung der Neutronen hängt
sowohl von der Dosis und der Dosisleistung ab, wie auch von der
Art des bestrahlten Gewebes und der Art der bestrahlten Spezies.
Je höher der RBW-Wert der Neutronenstrahlung ist, desto
gefährlicher wirkt sie auch im Vergleich zur Röntgen- und zur
Gammastrahlung.
Prof. Kuni plädiert für die Anwendung eines 30 bis 60 fachen
Qualitätsfaktors (q) für Neutronenstrahlung. Er begründet
seine Berechnungen mit Erkenntnissen der Strahlenforschung der
letzten Jahre. Man wisse mittlerweile, daß u.a.
Aus der Multiplikation mehrerer, bisher
unberücksichtigter Faktoren kommt Prof. Kuni auf einen
Gesamtwert von 60, mit dem der Qualitätsfaktor für
Neutronenstrahlung, der jetzt nur mit 10 angegeben wird,
multipliziert werden müßte. Im Endeffekt ergibt sich daraus
eine mindestens 60mal höhere Gefährdung, durch die in der Nähe
des Castorbehälters wirksame Strahlung als offiziell angegeben.
Nach alledem kommt Prof. Kuni zu einem Wert von 1200 Mikrosievert
Neutronenstrahlung pro Stunde, anstelle der als gemessen
angegebenen 20 µSv/h.
Im Gegensatz zu Prof. Kunis Einschätzung hält das Mitglied der
Deutschen Strahlenschutzkommission, Prof. A. Kellerer, Direktor
des Strahlenbiologischen Institutes an der Universität München,
den offiziell in der BRD noch geltenden RBW- Wert von 10 für
weiterhin angemessen. Vergeblich hatten schon bei der
wissenschaftlichen und politischen Diskussion anläßlich des
Entwurfes der ICRP-Empfehlung von 1990 zahlreiche Wissenschaftler
in einer bis dahin einmalig weltweiten Unterschriftenaktion auf
wesentlich strengere Grenzwerte gedrungen. Mittlerweile hält
auch der Gießener Strahlenbiologe Prof. Kiefer einen
Strahlungsgewichtungsfaktor für Neutronen von bis zu
50 für realistisch.
Bezüglich der Grenzwerte im Strahlenschutz fordert die
Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) immerhin seit
Jahren, die Werte um den Faktor 5 zu senken. Die zwingende
Notwendigkeit, die Grenzwerte mindestens um den Faktor 5-10
herabzusetzen, leitet sich aus den Erkenntnissen der 1986
vorgenommenen Dosisrevision der Hiroshimadaten ab.
Polizisten, die Castortransporte begleiten, dürften demzufolge
nicht mehr mit 5.000 sondern höchstens mit 1.000 µSv pro Jahr
belastet werden. Auch diese Forderung der Internationalen
Strahlenschutzkommission (ICRP) zur Herabsetzung der Grenzwerte
wurde durch die Bundesregierung immer noch nicht umgesetzt. Dies
müßte in der BRD bis spätestens vier Jahre nach der am 13.5.96
erlassenen Novelle der EURATOM - Grundnormen
Strahlenschutz durch eine Änderung der deutschen
Strahlenschutzverordnung geschehen sein. Man darf gespannt sein,
wie lange Bonn sich mit der Umsetzung Zeit lassen wird (siehe die
zahlreichen Umsetzungsdefizite der BRD in anderen Bereichen, z.B.
der Trinkwasserverordnung). Vor einer Anpassung könnte man noch
möglichst viele Transporte zu den alten Bedingungen
durchbringen.
Das niedersächsische Umweltministerium hält eine Begleitung der
Castortransporte durch Männer für vertretbar, wenn die
Strahlendosis den von der ICRP-Empfehlung Nr. 60 von 1990
vorgesehenen Jahresgrenzwert von 1 Millisievert nicht
überschreitet. Die Empfehlungen der ICRP 60 von 1990 bedeuten
gegenüber den Empfehlungen der BRD- Strahlenschutzverordnung
maximal eine Verdoppelung der Neutronenbewertung.
Prof. Kuni hält dies für eine unverantwortliche
Außerachtlassung eines Jahrzehntes strahlenbiologischer
Erkenntnisse. Bereits eine Jahresdosis von 1 Millisievert würde
eine zutreffende Bewertung der Strahlung vorausgesetzt
eine Verdoppelung der durchschnittlichen Gefahr bedeuten,
sich im Beruf eine tödliche Erkrankung zuzuziehen.
In einer Stellungnahme zur Presseinformation des
niedersächsischen Umweltministeriums vom 24.1.1996 appelliert
Prof. Kuni deshalb an die Einsatzleiter und die betroffenen
Begleitpersonen, Dauer und Umstände des Einsatzes zu
protokollieren und die Dokumentation langfristig aufzubewahren.
Nur so hätten die von der Strahlenbelastung Betroffenen eine
Chance, daß bei Krebserkrankungen und anderen, möglicherweise
erst nach vielen Jahren auftretenden Gesundheitsschädigungen,
der berufliche Zusammenhang anerkannt würde. Es besteht
Hoffnung, daß sich bis dahin eine höhere Bewertung der
Neutronen und niedrigere Grenzwerte auch politisch durchgesetzt
haben.
(*) Rainer Stephan ist
Mitglied beim Verein Internationale Ärzte für die
Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung
(IPPNW)
(**) Horst Kuni: Gefährdung der Gesundheit durch Strahlung
des Castor zu beziehen über : Internationale Ärzte für
die Verhütung des Atomkrieges /Ärzte in sozialer Verantwortung
(IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin (5,-DM)