Gedankenskizze für eine Strategie zum Ausstieg aus der Atomkraft
von Rainer Baake
Verdammt zum Erfolg
| Ich stelle mir vor, der Herbst des
Jahres 2002 - und damit das Ende der ersten
Legislaturperiode einer rot-grünen Bundesregierung naht.
Für unsere eigene Einschätzung und die unserer
Wählerinnen und Wähler, über Erfolg oder Mißerfolg
unserer Arbeit wird von elementarer Bedeutung sein, ob
wir den Ausstieg aus der Atomkraft hingekriegt - oder in
den politischen, gesellschaftlichen und gerichtlichen
Auseinandersetzungen verloren haben. Wir können uns auf einigen Politikfeldern Niederlagen leisten. Beim Ausstieg aus der Atomkraft und dein ökologischen Umbau unserer Energieversorung müssen wir erfolgreich sein. Dazu brauchen wir eine Strategie, die in allen entscheidenden Punkten besser ist als die unserer Gegner. Die Aufhebung eines Ausstiegsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht oder ein verlorener Schadensersatzprozeß in Milliardenhöhe oder zigtausende Arbeitslose ArbeitnehmerInnen aus der Kernenergiebranche, für die nicht rechtzeitig eine Perspektive geschaffen wurde oder eine Kombination von allem wäre in den Folgen geeignet, die Wiederwahl einer Koalition zu gefährden - oder sie schon vorher in die Luft zusprengen, Andererseits - sind wir beim Umbau der Energiewirtschaft erfolgreich, die ersten Atomkraftwerke abgeschaltet, ist das definierte Ende der restlichen Anlagen politisch beschlossen, in Gesetze gegossen und gerichtlich bestätigt, boomt die Energiesparwirtschaft, der Markt für regenerative Erzeugungsanlagen und die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung, so werden wir am Ende der ersten Legislaturperiode auf der Haben-Seite unserer Arbeit in der Koalition ein dickes Plus machen können! Wesentliche Elemente eines Ausstiegsgesetzes Die Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland besitzen unbefristete Betriebsgenehrnigungen für ihre Anlagen. Sie werden jeder nachträglich durch Gesetz eingeführten Befristung ohne Entschädigungsregelung entgegenhalten, diese sei verfassungswidrig und versuchen, das Gesetz auf diesem Wege zu Fall zu bringen, Diesem Problem könnte man theoretisch entgehen, indem man das Atomrecht nicht ändert und statt dessen eine Bundesaufsicht unter neuer politischer Führung die VolIzugsbehörden in den Ländern anhält, die Sicherheitsbestimmungen des heutigen Atomrechts konsequent anzuwenden, anstatt Länder wie in der Vergangenheit durch bundesaufsichtliche Weisungen daran zu hindern. Durch einen sicherheitsorientierten Gesetzesvollzug ließe sich zum Beispiel das Problem Biblis A und vielleicht einige wenige weitere binnen einer Legislaturperiode entschädigungsfrei lösen. Abgesehen davon, daß dieser Weg notgedrungen zäh und langsam ist, kann ich mir keine politische Mehrheit mit GRÜNER Beteiligung im Bund vorstellen, die am geltenden Atomrecht und damit an grundsätzlich unbefristeten Betriebsgenehmigungen für AKWs festhält. Wir brauchen daher schon aus Gründen der politischen Klarheit ein Ausstiegsgesetz, das die Betriebsgenehmigungen nachträglich befristet. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob der Gesetzgeber ein Rechtsgebiet (wie das Atomrecht) auch in bezug auf existierende Anlagen grundsätzlich neu regeln darf. In der, sog. Naßauskiesungsentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht hierzu ausgeführt, dies sei bei entsprechenden Übergangsregelungen zulässig; das Gemeinwohl rechtfertige, die notwendigen Eingriffe in bestehende Rechtspositionen. Es wird uns nicht schwer fallen, gute Gemeinwohlgründe für ein Ausstiegsgesetz zu benennen. Allen voran:
Eine
Übergangsregelung könnte z.B. so aussehen, daß die
Laufzeit aller AKWs seit Inbetriebnahme gut 25 Jahre,
längstens jedoch auf 10 Jahre nach Inkrafttreten des
Gesetzes beschränkt wird. Dies wäre keine Enteignung,
sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des
Eigentums. Eine solche Regelung würde dem Umstand
Rechnung tragen, daß die ältesten Reaktoren tendenziell
den größten Abstand zum Stand von Wissenschaft und
Technik aufweisen, Die größten Risiken würde am
schnellsten beseitigt. Neuere Reaktoren könnten noch
eine Zeit lang laufen. Den Betreibern würde die
Möglichkeit gegeben, sie abzuschreiben, (Die Variante Sofortausstieg diskutiere ich hier nicht, da sie ohne jeden Zweifel die Bundeskasse - und in der Folge die Aussicht auf die Verabredung einer Koalition - durch gigantische Entschädigungspflichten sprengen würde; ganz zu schweigen -von der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz für milliardeschwere Zahlungen der SteuerzahlerInnen an die AKW-Betreiber. Eine solche Strategie wäre nicht auf Sieg, sondern auf eine vorhersehbare Niederlage ausgerichtet.) Ein Ausstiegsgesetz, das Unverzüglich nach der Bundestagswahl eingebracht wird und im Jahr darauf (1999) in Kraft tritt, das die Laufzeit aller Anlagen seit Inbetriebnahme auf 25 Jahre, längsten j edoch auf 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes beschränkt, würde zu folgendem Szenario führen.
Neben der Regelung der Restlaufzeiten für existierende Reaktoren sollte sich ein Ausstiegsgesetz auf wenige, aber grundlegende Änderungen des heutigen Atomgesetzes beschränken.
Auf keinen Fall sollten wir den Versuch unternehmen, daß gesamte Atomgesetz neu zu schreiben. Die Gefahr, daß wir dadurch unseren zahlreichen Gegnern offene Flanken bieten, eine zügige Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes zu verhindern, ist riesengroß! Pluralistische Neubesetzung von den Bund beratenden Gremien und Organisationen. Es versteht sich von selbst, daß z.B. die Reaktorsicherheitskommission und die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) einer zügigen personellen Ereuerung bedürfen, das gesamte Spektrum der Wissenschaft einzubeziehen und die Dominanz der Kernenergiebefürworter zu brechen. Beendigung der Wiederaufarbeitung Die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen in den beiden ausländischen Anlagen in Sellafield und LaHague stellt m.E, keine"schadlose Verwertung" im Sinne des heutigen Atomgesetzes dar und ist schon von daher zu beenden. Es ist aber sehr sorgfältig zu diskutieren, ob staatlicherseits in bestehende Verträge eingegriffen werden soll, was mit den bereits gelieferten gbgebrannten Brennelementen zu geschehen hat und vor allem was mit dem bereits im Zuge der Wiederaufarbeitung abgetrennten-, aber nicht weiterverarbeiteten Berg von reinem Plutonium! Ein unbedachtes Handeln in diesem Bereich kann sehr kurzfristig zu zahllosen Atomtransporten und Zwischenalagernotwendigkeiten an deutschen Standorten führen. Ich halte es aus Gründen der gesellschaftlichen Akzeptanz bei der Bewältigung der Folgeprobleme durch die Erblast von jahrzehntelanger Atomwirtschaft für elementar wichtig, daß hier eine zeitliche Koordination mit der Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes erfolgt! Wir haben nur dann eine Chance, die betroffene Bevölkerung von der Notwendigkeit von Transporten und Zwischenlagerungen zu überzeugen, wenn vorher der Ausstieg und damit das definitive Ende der Atomwirtschaft vom Gesetzgeber beschlossen worden ist. Umgang mit der Entsorgungsfrage Das oben Gesagte gilt für den gesamten Bereich der Entsorgung. Wir werdn uns der Notwendigkeit, diese strahlende Erblast - einer verfehlten und von uns jahrzehntelang kritisierten, falschen Energiepolitik - zu beseitigen, nicht entziehen können. Dabei werden viele, äußerst unbequeme Entscheidungen auf uns GRÜNE zukommen. Auch aus diesem Grund brauchen wir ein Ausstiegsgesetz so schnell und zügig wie möglich nach einer gewonnen Bundestagswahl. Wer z.B - Transporte und eine zentrale Zwischenlagerung von abgebrannten, Brennelernenten verhindern will, der muß für dezentrale Zwischenlager an den AKW- Standorten eintreten. Eine sicherheitstechnisch begründete Beendigung der Erkundungen des Endlagers Gorleben führt zu Standortsuchverfahren an anderen Orten. Und so weiter. In jedem Fall sind wir gut beraten, die verbleibenden 9 Monate bis zur Bundestagswahl für die Erarbeitung einer in der Partei getragenen Ausstiegsstrategie und eines entsprechenden Gesetzes zu nutzen. Wiesbaden,
den 20. Januar 1998 |
Bearbeitet am:17.04.1998/ad