Unverantwortliche Behauptungen in Technik und Leben,
Ausgabe 1/2010, der Mitgliederzeitschrift des VDI Bezirksvereins Hannover.
Auf Anfrage lehnt die Redaktion eine Berichtigung ab. Tausende Ingenieure werden damit
unvollständig oder falsch informiert.
Die Autorein des ersten Beitrags, Frau Prof. Schlünz, hat sich leider von den Herren
Drotleff und Klimmek in einzelnen Punkten recht oberflächlich beraten lassen.
Ihr Beitrag erweckt den Eindruck, der Rückbau eines AKW sei eine klinisch saubere
Angelegenheit, nichts bleibe zurück.
Lapidar erklärt sie, zuerst würden die Brennelemente entsorgt. Kein Wort darüber, wie
das geschieht und wo diese verbleiben. Tatsächlich ist völlig unbekannt, was man damit
anfangen könnte. Ein Endlager wird es dafür noch sehr lange nicht geben, falls
überhaupt jemals.
Weiter unten wird bezüglich der radioaktiven Anlageteile erwähnt, diese würden ordnungsgemäß
entsorgt. Eine Entsorgung, die diese Bezeichnung rechtfertigen würde, gibt
aber gar nicht. Der Hinweis auf Seite 2, dafür gäbe es einschlägige Gesetze und
Verordnungen, hilft dem geneigten Leser auch nicht.
Unter Freigebbar wird ausgeführt: Für diese
Materialien wird die Einhaltung der Kriterien für eine Freigabe nachgewiesen.
Immerhin noch mehr als 5000 Tonnen Material müssen als kontaminiert gelten. Wieviel davon
freigebbar ist, erfährt der Leser nicht.
Welche Materialien betrifft es? Welche Werte muss die Radioaktivität unterschreiten,
damit die Bezeichnung freigebbar gerechtfertigt ist?
Die Autorin könnte auf die Strahlenschutzverordnung verweisen; aber gibt diese eine
Antwort?
In den Erläuterungen zum Anhang dieser Verordnung stehen nämlich seltsame Dinge.
Man findet darin u.a. zwei Spalten mit Angaben über Werte, die für die Freigabe zu
beachten sind.
Vernünftig wäre der Umgang mit den beiden Spalten so, dass genehmigungsfrei mit dem
Müll umgegangen werden darf, wenn die Werte in beiden Spalten unterschritten werden.
Sobald einer der beiden Werte überschritten wird, müsste eine Genehmigung eingeholt
werden. Im Anhang steht aber etwas anderes: "Eine Genehmigungspflicht setzt dann ein,
wenn sowohl die Aktivität als auch die spezifische Aktivität die angegebenen Freigrenzen
der Spalten 2 und 3 überschreiten." Man muss genau lesen: Wenn man mit der
spezifischen Aktivität unter dem Wert der Spalte 3 bleibt, kann man
genehmigungsfrei und ganz legal unbegrenzt große Mengen von Radionukliden loswerden
außerhalb jeder Überwachung, jeder Rechenschaftspflicht. Man kann auch diese
Sorte Atommüll im Prinzip zu Babynahrung verarbeiten.
Der von der Verfasserin beschworene Schutz für die Umgebung ist also keineswegs
gewährleistet.
Mehr und genaueres darüber in Download-Dokumente der Gesellschaft für Strahlenschutz
Wiederverwertbar. Ein Teil des gering belasteten Materials lässt
sich, zum Beispiel in anderen kerntechnischen Anlagen, wieder verwerten.
Wirklich? Die anderen Anlagen existieren doch bereits. Wozu das belastete Material dienen
könnte, wird nicht gesagt.
Kontaminiert: Bei diesen Materialien hat sich eine Kontamination
als oberflächliche Verschmutzung abgelagert. Nach entsprechender Reinigung und Kontrolle
kann auch ein Teil der konta¬minierten Materialien uneingeschränkt freigegeben werden.
Wie wird dekontaminiert? Die Radioaktivität verschwindet nicht einfach. Wie wird sie
aufgefangen? Wie wird sie entsorgt?
Aktiviert. In unmittelbarer Nähe des Reaktorkerns kann durch
physikalische Effekte eine Aktivierung im Material erfolgen. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um Einbauten des Reaktordruckgefäßes sowie Teile seiner Wandung und des
biologischen Schildes.
Was geschieht damit? Ist dies der Anteil, den Schacht Konrad aufnehmen soll?
Frau Prof. Schlünz lässt wichtige Aspekte unerwähnt, die zur unmittelbaren Folge des
Rückbaus gehören, und beschönigt dadurch die Geschichte des Abbruchs von Kraftwerken.
Ionisierende Strahlen und ihre Effekte
Herr Vahlbruch, Verfasser des zweiten Beitrags, geht viel weiter und stellt
nachweislich falsche Behauptungen auf. Schwer zu verstehen bei einem Leiter von
Strahlenschutzkursen.
Falschbehauptung 1:
Die Unterschiede der sog. natürlichen Strahlung haben keine erkennbaren
Gesundheitsschäden.
Damit ignoriert er alle Untersuchungen, die das Gegenteil nachweisen.
Siehe hierzu beispielsweise A. Körblein /W. Hoffmann: Cancer
and infant mortality is associated with background radiation
Falschbehauptung 2:
Erst bei hohen Strahlenexpositionen kann es zu Strahlenschäden kommen.
Zitat aus der Informationsschrift des BFS Strahlung und Strahlenschutz: Stochastische
Strahlenwirkungen treten mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit erst Jahre oder
Jahrzehnte nach einer Exposition auf.
Hätte Herr Vahlbruch Recht, so müsste es einen Schwellenwert geben.
Zitat dazu aus Krebsinformationsdienst
>>>> Auch eine sehr geringe Strahlungsdosis kann unter ungünstigen
Umständen ausreichen, Gewebe zu zerstören oder eine Tumorentwicklung anzustoßen.
- Eine untere Grenze oder einen Schwellenwert, unterhalb dessen ionisierende
Strahlung
unschädlich wäre, gibt es nicht. <<<<
Das ist auch mit hoher Wahrscheinlichkeit der Grund für die erhöhte Leukämie - Rate
im Umkreis der Atomkraftwerke, die im Rahmen der KIKK-Studie ermittelt wurde.
Jede, auch die geringste Erhöhung der Strahlung kann zu Schädigungen von Mensch und
Natur führen.
Falschbehauptung 3:
Nach dem Unfall von Tschernobyl verstarben 31 Personen infolge von Explosionen und
Strahlenkrankheit.
Diese Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen.
Erst jüngst wurde ein neues Buch von der New Yorker Akademie der Wissenschaften
vorgestellt.
Chernobyl: Consequences of the Catastrophe for People and the Environment
Danach dürfte die Zahl der Toten inzwischen 1 Million überschritten haben
Falschbehauptung 4
Der Fallout aus der oberirdischen Kernwaffentests, die bis 1963 von der UDSSR und den
USA durchgeführt worden sind, die Folgen des Reaktorunglücks von Tschernobyl 1986 sowie
die Emission aus kerntechnischen Anlagen oder Forschungseinrichtungen bezüglich der
Strahlenexposition spielten bezüglich der Strahlenexposition keine Rolle.
Diese Behauptung ist durch keinerlei Fakten gerechtfertigt und ignoriert alle
Forschungsergebnisse, die das Gegenteil belegen.
Selbst bei der durchschnittlichen Belastung der gesamten Menschheit mag der Anteil gering,
keinesfalls aber vernachlässigbar sein. Die vielen Manschen, die wegen ihrer Nähe zu den
nuklearen Ereignissen geschädigt wurde, bleiben unerwähnt.
Darüber hinaus verschweigt er, dass schon im Normalbetrieb eine Emission fester und
gasförmiger Radionuklide in die Umgebung trotz Einhaltung größter Sicherheitsmaßnahmen
nicht zu verhindern ist. Und dass diese auf jeden Fall Auswirkungen haben und zwar
ausschließlich negative.
Bereits 1990 ist das Buch von Gould/Goldman Tödliche Täuschung
Radioaktivität ISBN 3406340334 erschienen.
Seitdem kann niemand mehr behaupten, die Katastrophe habe in größerem Abstand zum keinen
Mortalitäts- oder Krankheitsfällen geführt. Daselbst auch Fakten zur Falschbehauptung
1.
Anschrift
VDI Verlag GmbH
Heinrichstraße 24
40239 Düsseldorf
Tel. (0211) 61 88-0
Telefax: (0211) 61 88-306
Internet: www.vdi-nachrichten.com
Geschäftsführung
Raymond Johnson-Ohla
E-Mail: geschaeftsfuehrung@vdi-nachrichten.com
Eine Richtigstellung der
Fachgruppe Radioaktivität |